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Gossau ZH
19.11.2024
23.01.2025 13:48 Uhr

Stimmbürger verpassen dem Gemeinderat einen Denkzettel

Die Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 war mit 232 Stimmberechtigten gut besucht.
Die Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 war mit 232 Stimmberechtigten gut besucht. Bild: bt
Die Stimmbürger von Gossau haben das mit einem Defizit von 757'000 Franken vorgelegte Budget 2025 nur mit markanten Änderungen gutgeheissen. Der Gemeinderat muss die Personalkosten um über 230'000 Franken kürzen und die Kosten für die gemeindeeigene Publikation «Lutra» wurden abgelehnt. Damit beträgt das budgetierte Defizit noch 404'800 Franken. Ausserdem gilt ab 1. März 2025 ein ganzjähriges Verbot für knallendes Feuerwerk.

Am Montagabend fanden sich überdurchschnittlich viele Gossauer Stimmberechtigte in der ref. Kirche ein. Die vier gewählten Stimmenzähler zählten 232 Stimmberechtigte, was 3 % aller Stimmberechtigten entspricht. «Das ist eine gute Zahl», freute sich Gemeindepräsident Jörg Kündig. Sonst käme jeweils die Hälfte.

2024 wohl besser als erwartet

Einleitend erklärte Kündig den Ablauf des Abends. Dabei erwähnte er die Möglichkeit, sich zu äussern, betonte aber, dass diese nicht zu kommentieren seien, auch nicht mit Klatschen oder Pfeifen. Es sollte aber anders kommen.

Der Gemeindepräsident ging als erstes auf die Zahlen des laufenden Jahres ein. Die aktuelle Jahresrechnung inkl. 3. Quartal weist einen Aufwandüberschuss von 642'000 Franken aus bei einer Selbstfinanzierung von 49 %. Budgetiert ist für 2024 ein Defizit von 1,4 Mio. Franken. Den Selbstfinanzierungsgrad müsse man «im Auge behalten», meinte Kündig dazu. Ausserdem könnten im Jahresresultat noch Veränderungen passieren, «zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Spital Wetzikon», so Kündig. Das müsse in der Erfolgsrechnung noch berücksichtigt werden. 

Gründe für die Verbesserungen im laufenden Jahr seien höhere Steuereinnahmen und Grundstückgewinnsteuern, ein höherer Ertrag aus den Versorgertaxen sowie die ZKB-Gewinnbeteiligung. Zur Verschlechterung hätten die Kosten im Flüchtlingswesen, in der Pflege und für den Unterhalt der Liegenschaften geführt.

Defizit von 757'000 Franken budgetiert

Im Anschluss erläuterte der Gemeindepräsident das Budget 2025. Bei Einnahmen von gut 76 Mio. Franken und Aufwänden von 76.8 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss von 756'900 Franken bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 45 %.

Zum Aufwandüberschuss trägt vor allem das Ressort Gesellschaft mit Mehrkosten von 2,16 Mio. Franken bei. Das sei vor allem beim Flüchtlingswesen zu verorten.

Wieder höhere Personalkosten

Nachdem die Personalkosten von 2023 auf 2024 bereits massiv erhöht wurden, sieht auch das Budget 2025 noch einmal eine Erhöhung um rund 500'000 Franken gegenüber Budget 2024 vor. Der Personalaufwand sei «immer ein Thema», kommentierte Kündig. Die Mehrkosten im Budget 2025 seien vor allem auf den Bereich Flüchtlingswesen zurückzuführen, aber auch auf den Teuerungsausgleich. Der Kanton lege diesen fest, «die Gemeinden folgen dem in der Regel», so Kündig.

Auf der Aufwandseite habe man aber auch Kosten reduziert, u.a. durch den Abbau der Energieberatung, im Bereich Gebäudemanagement sowie bei Anlässen.

17'500 Franken pro Schüler

Im Bereich Bildung führen tiefere Kosten bei der Primarschule und höhere Kosten im Bereich Informatik, Sonderschulen, Sek und Tagesstruktur zum leicht besseren Budget 2025. Aktuell koste ein Schüler 17'500 Franken. Bei den Klassengrössen stelle man einen leichten Rückgang fest, was aber auch temporär sein könne. Das gleiche gelte für den Schülerclub, wo die Anzahl Mittagessen leicht rückläufig seien. Im Gegenzug gebe es bei der integrierten Sonderschulung einen Aufwärtstrend.

Hohe Investitionskosten

Ein Kostentreiber sind höhere Unterhaltskosten bei den Liegenschaften von Fr. 307'500 gegenüber Vorjahr. Dazu kommen hohe Investitionen v.a. im Bereich Unterhalt wie Siedlungsentwässerung (3.56 Mio.), Strassenunterhalt (1,95 Mio.), Bau Rössliwiese 2 (1.65 Mio.), Heizungsersatz in der Altrüti (620'000), Erneuerung Kunstrasen beim Fussballplatz (450'000).

Ziel bei den Investitionen sei eine rollende Planung. «Wir schauen, wie die Bedürfnisse sind, welche Möglichkeiten man hat und was man hinausschieben kann. Wir machen nichts, was nicht nötig ist», betonte Kündig.

«Aktuell hat die Gemeinde die Kosten noch im Griff. Der RPK ist es aber wichtig, dass man gut hinschaut.»
Patrick Beetz, Präsident der RPK

RPK ist beunruhigt

Im Anschluss zur Budgetpräsentation wandte sich Patrick Beetz, Präsident der Rechnungsprüfungskommission (RPK) an die Versammlung. Die RPK habe das Budget geprüft, verschiedene Fragen an den Gemeinderat gestellt und ausführliche Antworten erhalten. «Wir können bestätigen, dass der Gemeinderat bemüht ist und seriös arbeitet», so Beetz. Man könne die Zahlen, die präsentiert worden sind, nachvollziehen. Man empfehle darum das Budget zur Annahme.

Beetz ging auf die Entwicklung der Gemeindefinanzen ein und brachte, stellvertretend für die RPK, seine Besorgnis zum Ausdruck. Man habe in den letzten sieben Jahren dank positiver Erträge ein solides Ergebnis gehabt. «Doch seit 2020 steigen die Aufwände überproportional. Das zeigt auch der Trend mit Blick in die Zukunft, was uns von der RPK beunruhigt.» Wenn der Trend so weitergehe, resultiere das in einer Steuererhöhung von 7 %.

Sorgen bereitet der RPK auch die Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades. «Aktuell hat die Gemeinde die Kosten noch im Griff. Der RPK ist es aber wichtig, dass man gut hinschaut.» Die Einnahmen müssten erhöht und allenfalls Leistungen abgebaut werden, um die Ausgaben zu reduzieren.

«Alleine die Schulden von 10 Millionen Franken beim Abwasser muss man zuerst einmal zahlen. Das macht 2'000 Franken pro Gossauer.»
Claudio Zanetti, Präsident SVP Gossau

«Zwischen Depression und Resignation»

Im Anschluss an die Präsentation der Zahlen meldeten sich mehrere Bürger zu Wort. Als erster wandte sich SVP-Parteipräsident Claudio Zanetti an die Versammlung. «Der Präsident der RPK hat gesagt, er sei beunruhigt. Meines Erachtens ist die Situation bedrohlich.» Man habe sich parteiintern intensiv mit dem Budget auseinandergesetzt. «Die Gemütsverfassung liegt irgendwo zwischen Depression und Resignation.»

Es sei ja nicht nur die aktuelle Rechnung, die Anlass zur Beunruhigung gebe. Alleine die Schulden von 10 Mio. Franken beim Abwasser müssten zuerst bezahlt werden. «Das macht 2'000 Franken pro Gossauer.» Mit dem Spital Wetzikon komme noch etwas auf uns zu, ev. auch mit der KEZO. Man wolle verhindern, dass die Kosten für die Bürger weiter steigen.

«Lutra streichen»

Als erstes sei das «Lutra», die neue gemeindeeigene Publikation, die mit 170'000 Franken budgetiert ist, aus dem Budget zu streichen. Nebenbei kritisierte Zanetti die Intransparenz des 170 Seiten umfassenden Budgets, wo man nirgends «Lutra» finde. Es genüge, wenn die Gemeinde ihre Informationen auf einer gut gemachten Homepage publiziere. Die Homepage habe aber noch Handlungsbedarf. Da würden einem zwar nette Chat-Mitarbeitende entgegenstrahlen, aber relevante Informationen wie das Budget finde man nicht.

Kündig kommentierte den Antrag mit: «Wir finden das keinen guten Ansatz.» Man habe bereits eine Reduktion vorgenommen. Man habe mit «Lutra» eine Versuchsphase gestartet und befinde sich mitten in dieser Phase. Die Kosten fürs «Lutra» bestünden aus verschiedenen Kostenpositionen. Man müsse für einen Antrag präzise sein, was gestrichen werden soll und was nicht.

«Es ist an der Zeit, den Gemeindeapparat in seine Schranken zu weisen.»

«Keinen Mehrwert»

Eine weitere Bürgerin wandte sich an die Versammlung. Die Kosten von 28'000 Franken pro Ausgabe des «Lutra», also 3'500 Franken für eine einzelne Seite, sei «jenseits von Gut und Bös». Und dass man der beauftragten Agentur in Zürich das Geld in den Rachen stecke, während die Druckerei aus dem Zürcher Oberland gerade so die Kosten decken könne, sei bedenklich. Sie könne beim «Lutra» zudem keinen einzigen Mehrwert für die Bevölkerung erkennen. Man habe ihr vorgegaukelt, mit «Lutra» würde es günstiger. Es sei an der Zeit, den Gemeindeapparat in seine Schranken zu weisen.

Kündig fasste für die Abstimmung zum «Lutra» zusammen: Die Budget-Position «Drucksachen und Publikationen» wird um die Druckkosten von 26'000 Franken von 82'000 auf 56'000 Franken reduziert. Als weiteres wird die Position «Dienstleistungen Dritter» mit derzeit 328'000 Franken um 144'000, davon 82'000 Franken für die redaktionelle Arbeit, auf 184'000 Franken reduziert.

Dem Antrag auf Streichung des «Lutra» wurde mit 181 Ja- zu 33 Nein-Stimmen deutlich zugestimmt.

Personalaufwand auf 16 Mio. begrenzen

Als zweiten Antrag stellte Zanetti die Begrenzung des Personalaufwandes auf 16 Mio. Franken. «In der Rechnung 2023 hat der Personalaufwand noch 15,5 Millionen Franken betragen. Im Budget 2024 waren es 16,2 Millionen und jetzt 16,7 Millionen.» Das sei wieder eine Steigerung von 3 % gegenüber Vorjahr und von fast 7 % gegenüber 2023.

«Wachsender Administrationsgott»

Auch zum zweiten Antrag, die Personalkosten bei 16 Mio. Franken zu deckeln, nahm Kündig Stellung. Man habe das im Vorfeld geprüft. Das gehe nicht so einfach. «Wir können nicht einfach sagen, wir kürzen etwas raus.» Man müsse anhand der Kostenposition im Budget genau sagen, was raus müsse.

Ein Bürger meldete sich darauf zu Wort und meinte: «Wir sind wieder so weit, dass man bei den Personalkosten nichts machen kann.» Als Externer sei man machtlos und mit einem wachsenden Administrationsgott konfrontiert. Das sei extrem störend.

Antrag auf Reduktion des Verwaltungs- und Betriebspersonals

Kantonsrat Daniel Wäfler beantragte sodann konkret, die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals von 9'234'800 Franken auf 9'000'000 Franken zu reduzieren, was einer Reduktion um 234'800 Franken entspricht. Der Antrag wurde später mit 151 Ja- zu 83 Nein-Stimmen angenommen.

Angstmacherei vor Not-Budget

Kündig argumentierte weiter, dass man das Budget natürlich zurückweisen könne, aber dass dann ein Not-Budget zum Zug komme und das nicht schön sei. «Dann gibt es keine Schulreisen und keinen Neujahrsanlass», argumentierte Kündig kümmerlich. Zudem gebe es rein rechtlich keinen Grund, ein Budget vorzulegen und man könne das Budget auch zurückziehen. Die Rückweisung des Budgets wurde mit 155 Nein- zu 50 Ja-Stimmen abgelehnt.

Begegnungszone Dürstelerhaus

Den dritten Antrag stellte Christian Weber. Beim Blick ins Budget seien ihm Ausgaben über 100'000 Franken für eine Begegnungszone beim Dürstelerhaus ins Auge gestochen. Gemäss Angaben der Gemeinde zählt das Heimatmuseum Dürstelerhaus im Durchschnitt 350 Besuchende pro Jahr (ohne Coronajahr 2020 gerechnet). Das Haus koste die Gossauer aber jedes Jahr viel Geld. Man würde das Haus besser verkaufen. Weber beantragte, den Posten für den Spielplatz aus dem Budget zu streichen.

Kündig kommentierte, dass der Grossteil der Kosten auf den Vertrag mit der Kuratorin zurückzuführen sei, mit der man einen Vertrag fix auf zwei Jahre abgeschlossen habe. Dies, nachdem der Verein Dürstelerhaus die ehrenamtliche Betreuung aufgegeben habe. Zudem könne man das Dürstelerhaus nicht einfach verkaufen. Man habe das Haus 1970 von der Firma Dürsteler unentgeltlich erhalten mit der Auflage, ein Ortsmuseum daraus zu machen. Man habe sich Gedanken über das Dürstelerhaus gemacht und beschlossen, ihm noch eine Chance zu geben. Mit der Kuratorin soll wieder ein grösseres Publikum ins Dürstelerhaus kommen.

Bezüglich Begegnungszone habe man einem Wunsch aus der Unterottiker Bevölkerung entsprochen. Es habe dazu Workshops gegeben.

Ein Bewohner aus Unterottikon meldete sich zu Wort und betonte, dass in Unterottikon eine Begegnungszone für Familien fehle. Vielleicht sei die Begegnungszone ja auch gerade eine Möglichkeit, um das Dürstelerhaus neu zu beleben. Es sei nicht nur ein Spielplatz, sondern ein Ort für die Vernetzung. Ein weiterer Bürger brachte ein, dass die Begegnungszone auch losgelöst vom Dürstelerhaus funktioniere.

Der Antrag, die Investition aus dem Budget zu streichen, wurde mit 126 Nein- zu 67 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Investition bleibt unverändert im Budget.

Fazit: Deutlich reduziertes Defizit

Dem korrigierten Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von neu 352'100 anstatt 756'000 Franken, bei gleichbleibendem Steuerfuss von 117 %, stimmten 216 Bürger mit nur 2 Gegenstimmen deutlich zu.

Initiative fordert Schuldenabbau

Mit der Budget-Abstimmung war der Abend noch lange nicht vorbei. Um 22 Uhr wandte sich Markus Weidmann an die Versammlung. Das Budgetbuch mit 170 Seiten enthalte eine Fülle an Details, aber wichtige Informationen stünden nicht darin. Auch würden 4-Jahres-Vergleiche fehlen. «Ich bin froh, dass die RPK auch auf den Geschmack gekommen ist, Vergleiche anzustellen.» Bei einem schlechten Budget zu intervenieren, sei schwierig, wie man heute Abend erlebt habe. «Wenn das Budget vor die Gemeindeversammlung kommt, ist es schon zu spät.»

Darum werde die SVP eine Initiative starten und im Januar 2025 einreichen. Die wesentlichen Punkte darin: Definieren eines mittelfristigen Ausgleichs, Bestimmung über die Selbstfinanzierung mit Ausgleichsreserven vorsehen, Einführung einer Bestimmung, welche zu einem Schuldenabbau führt sowie die Verpflichtung, dass Anträge für Steuererhöhungen mit Vorschlägen zum Sparen verbunden sein müssen.

Kündig bedankte sich für die Ankündigung und erwähnte, dass man die Punkte bei der Überarbeitung der Gemeindeordnung einbringen könnte, die in Kürze in die Vernehmlassung gehe.

Ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk

Anschliessend ging es mit dem zweiten Geschäft, der neuen Polizeiverordnung, weiter. Gemeinderat Salvatore Giorgiano informierte, hörbar gesundheitlich angeschlagen, über die Gründe, die eine Anpassung nötig machen. Auf die konkreten Änderungen ging Giorgiano nicht ein. Man könne die x-seitige Totalrevision als synopse Gegenüberstellung mit den alten und neuen Punkten aufzeigen. Doch weder er noch die Versammlung schienen darauf um die Zeit noch Lust zu haben.

Wobei die neue Polizeiverordnung doch wesentliche Veränderungen enthält. So ist zum Beispiel neu das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen oder Fahrzeuganhängern aller Art über Nacht von 24:00 und 7:00 auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde Gossau verboten. Auch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken sollte verboten werden mit Ausnahme vom 1. August und Silvester.

Roger Dörig beantragte eine Änderung der Polizeiverordnung Art. 11 «Feuern und Feuerwerk», wonach das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ganzjährig verboten sein soll, auch in der Nacht vom 1. August und 31. Dezember (siehe Info-Box). Dem Antrag wurde nach ausführlicher Argumentation des Antragsstellers und kurzer Diskussion mit 122 Ja- zu 96 Nein-Stimmen zugestimmt.

Anfrage zur Situation an der Schule

Im Anschluss wurde eine Anfrage von Monika Fenner-Näf aus Gossau verlesen und die Antworten des Gemeindepräsidenten dazu. Bei der Anfrage ging es u.a. um den Stand der Dinge bezüglich Schaffung der Stelle Leitung Bildung, welche Massnahmen man nach den jüngsten Ereignissen an der Schule und gegen die hohe Fluktuation bei den Schulleitungen ergriffen habe. Auch ging es bei der Anfrage um die Kompetenzen der Schulpflege.

Wie bereits zuvor betonte Kündig in seiner Stellungnahme, dass die Schule aufgrund der Einheitsgemeinde operativ eigenständig sei, aber ein guter Austausch zwischen Gemeinderat und Schulpflege bestehe. Die Schaffung der Stelle Leitung Bildung sei weit vorangeschritten. Die Vorlage dürfte voraussichtlich im Mai 2025 zur Abstimmung vorliegen. Parallel dazu würden schulinterne Abläufe angepasst.

Fenner meldete sich daraufhin zu Wort, bedankte sich für die Antworten. Von den Antworten über die Massnahmen sei sie jedoch enttäuscht. Auch fehle ihr ein Bedauern über die hohe Fluktuation und ein konkreter Ansatz, dass man über die Bücher gehe. Denn offensichtlich sei da etwas nicht ideal gelaufen.

Die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde endete um 22.50 Uhr. Direkt im Anschluss folgte die Versammlung der Kirchgemeinde.

Neue Bestimmung Feuern und Feuerwerk

An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 wurde folgende Bestimmung gutgeheissen:

  1. Das Feuern ist auf öffentlichem Grund nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
  2. Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist ganzjährig verboten – auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
  3. Für besondere öffentliche Veranstaltungen kann der Gemeinderat das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk für einen eng begrenzten Zeitraum bewilligen.
  4. Nicht lärmendes Feuerwerk ist erlaubt.
Barbara Tudor