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29.12.2023
29.12.2023 16:37 Uhr

Deponie Leerüti keine Alternative für Kanton

Für den Kanton ist die Deponie Leerüti auf dem Grenzgebiet zwischen Egg, Mönchaltorf  und Gossau keine Alternative für das Tägernauerholz. (Symbolbild)
Für den Kanton ist die Deponie Leerüti auf dem Grenzgebiet zwischen Egg, Mönchaltorf und Gossau keine Alternative für das Tägernauerholz. (Symbolbild) Bild: abfall-sh.ch
Nach Meinung von drei Kantonsräten könnte die Schlackenentsorgung in der Deponie Leerüti über Jahrzehnte abgedeckt werden. Doch davon will der Kanton nichts wissen.

Bei der Anfrage der Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt (SVP) sowie den Kantonsräten Jörg Kündig (FDP) und Daniel Wäfler (SVP) von Ende Oktober 2023 ging es u.a. um die Frage, warum es zwei Standorte für eine Deponie braucht, wenn es eventuell auch mit einer ginge (Zürioerland24 berichtete). An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 behandelte der Regierungsrat die Anfrage.

Deponie von verschiedenen Materialien möglich, aber...

Auf die Frage, wie der Regierungsrat die Möglichkeit beurteile, in einer Deponie verschiedene Nutzungsarten bzw. Materialien zuzulassen, wie bisher in der Chrüzlen oder Wissenbühl, antwortet der Regierungsrat: «Sofern die hydrogeologischen Anforderungen an den Deponiestandort erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, Deponien mit unterschiedlichen Typen von Abfällen (B, C, D, und E) zu nutzen.» Damit kein Stoffaustausch stattfinden könne, seien zwischen den verschiedenen Typen Abtrennungen einzubauen.

Im Rahmen der durch den Kanton in Auftrag gegebenen «Evaluation von neuen Deponiestandorten in den Regionen Pfannenstiel und Oberland» sei der Standort Leerüti in den Jahren 1994 und 1995 eingehend untersucht und beurteilt worden. Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse seien mit geophysikalischen Untersuchungen und mit drei Sondierbohrungen abgeklärt worden.

Leerüti erfüllt Anforderungen nicht vollständig

Die Untersuchungen hätten ergaben, dass der oberflächennahe Untergrund zum Teil geklüftet sei und eine heterogene Durchlässigkeit aufweise. Das habe zum Schluss geführt, dass der Standort Leerüti hinsichtlich der geologischen, hydrogeologischen und geotechnischen Kriterien für den Bau einer Deponie des Typs B geeignet sei. Dies sei so auch in den kantonalen Richtplan eingeflossen. Die Anforderungen an eine geologische Barriere für eine Deponie des Typs C, D und E seien jedoch nicht vollständig erfüllt.

Auch wenn bauliche Massnahmen technisch zwar möglich wären, müsse die Sicherheit der Deponie und der Schutz des Grundwassers in erster
Linie durch eine weitgehend homogene natürliche geologische Barriere gewährleistet werden.

Austragsart nicht massgebend

Weiter wollten die drei Kantonsräte wissen, wie es sich um den Vergleich von Trockenschlacke mit Nassschlacke punkto Wiederaufbereitung und Ablagerung verhalte. Gemäss neuesten Berichten wurden die Nichteisenmetallgehalte bei allen Zürcher Kehrichtverwertungsanlagen in der Rohschlacke und in der Restschlacke nach der Aufbereitung gemessen.

Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Metallpotenzial der Rohschlacke direkt nach dem Austrag nicht abhängig sei von der Austragsart. Ein Vergleich der verschiedenen Aufbereitungsverfahren sei nicht durchgeführt worden. Alle Verfahren hätten aber noch Potenzial, um die Rückgewinnung von Metallen zu verbessern. Bei den nass ausgetragenen Schlacken müsse die Korrosion der Metalle möglichst vermieden werden. Bezogen auf die Restschlacke, die deponiert werde, würden alle Verfahren die gesetzlichen Vorgaben einhalten, so der Regierungsrat weiter. Bei der Deponierung sei die Austragsart nicht massgebend.

Keine finanzielle Beteiligung bei ZAV

Zum Schluss wollten die drei Politiker wissen, wie stark der Kanton in Franken über die ZAR-Stiftung bei der ZAV Recycling AG engagiert und beteiligt sei. Der Regierungsrat beantwortet diese Frage so: «Die Stiftung Zentrum für nachhaltige Abfall- und Ressourcennutzung (ZAR) und die ZAV Recycling AG sind zwei rechtlich voneinander unabhängige Organisationen. Die Aktionäre der ZAV Recycling AG sind Betreiber von Kehrichtverwertungsanlagen. Der Kanton Zürich ist an der ZAV Recycling AG weder finanziell beteiligt noch betreibt er die Anlage.»

Barbara Tudor