Mit der Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung (PVO) hat die Gemeindeversammlung am 18. November 2024 die Grundlage für eine klare Regelung der Videoüberwachung geschaffen (wir berichteten).
Anpassung des Geschäftsreglements des Gemeinderats nötig
Auf dieser Basis habe der Gemeinderat ein entsprechendes kommunales Polizeireglement (PORE) erlassen. Beide Regelwerke treten voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.
«Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gemäss PORE für die Umsetzung der Videoüberwachung verbindlich geregelt werden.» Dies soll durch eine Teilrevision des kommunalen Geschäftsreglements des Gemeinderates (GRG) erfolgen. Darin soll, basierend auf dem PORE, eine angemessene Videoüberwachung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sichergestellt werden. Diese Ergänzung stelle sicher, dass die Videoüberwachung rechtskonform, zweckmässig und datenschutzkonform umgesetzt werde.
Beim Ressort Liegenschaften und Tiefbau angesiedelt
Die Bewilligung neuer Videoüberwachungen gemäss den Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung habe künftig durch den Ressortvorsteher Liegenschaften und Tiefbau zu erfolgen. Die Umsetzung obliege danach der Verwaltungsleitung, welche die Aufgaben verwaltungsintern entsprechend zuweisen werde.