In der neuen Polizeiverordnung (PVO) von Gossau, die seit Sommer 2025 gilt, wurde ein neuer Artikel eingefügt. Der verbietet das Einschalten von Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent und nach dem 6. Januar und schränkt zudem die Beleuchtungszeiten ein: Von Mitternacht bis morgens um 6 Uhr muss sie ausgeschaltet werden (wir berichteten).
Niemand wusste davon
Von dem neuen Gesetz wusste die Gossauer Bevölkerung nichts. Weder an der Gemeindeversammlung, als die revidierte Polizeiverordnung zur Abstimmung kam, hielt es der Gemainderat für nötig, auf die neue Gesetzgebung hinzuweisen und sie zur Diskussion zu stellen, noch informierte er die Bevölkerung vor dem ersten Advent über das neue Gesetz.
«Lichtemissionen einschränken»
Zürioberland24 machte das neue Gesetz im November publik. Das neue Gesetz warf hohe Wellen, vor allem in den sozialen Medien. Es wurde darüber hinaus eine Online-Petition gestartet, die mit aktuellem Stand von über 670 Personen unterzeichnet wurde (siehe Info-Box).
Auf Anfrage von Zürioberland24 im November hiess es bei der Gemeinde: «Die Bestimmung zur Weihnachtsbeleuchtung wurde im Rahmen der Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung eingeführt, um die Lichtemmissionen in der Winterzeit einzuschränken und den Umweltschutz zu fördern.»
Auslöser seien insbesondere einzelne Einwohnerinnen und Einwohner gewesen, die sich mit entsprechenden Anliegen an die Gemeinde gewandt hätten. Zudem sollen übermässige Lichtemissionen und mögliche Störfaktoren für Nachbarschaften und Tiere reduziert werden.