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Sport
20.06.2025

FCZ: Sektorensperre war widerrechtlich

Das Statthalteramt hebt Sektorensperre gegen FCZ auf.
Das Statthalteramt hebt Sektorensperre gegen FCZ auf. Bild: FCZ
Das Statthalteramt des Bezirks Zürich hat dem Rekurs des FC Zürich gegen die Sektorensperre im Heimspiel vom 31. Januar 2024 stattgegeben.

Die beim Spiel FC Zürich – Lausanne-Sport vom 31. Januar 2024 durch das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich angeordnete Sektorensperre (Südkurve, Stehplätze Sektor D) war rechtswidrig. Dies geht aus einer Verfügung des Statthalteramts des Bezirks Zürich vom 17. Juni 2025 hervor.

Sektorensperre unrechtmässig

Der FC Zürich hatte gegen die ursprüngliche Anordnung Rekurs eingelegt und eine Neubeurteilung beantragt. Nach Prüfung des Falls kam das Statthalteramt zum Schluss, dass die Massnahme nicht rechtens war.

Der FC Zürich teilt mit, den Entscheid zur Kenntnis zu nehmen und den eingeschlagenen Weg des Dialogs mit allen beteiligten Parteien fortzusetzen.

Zürioberland24/gg