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Hinwil
21.05.2025
21.05.2025 08:49 Uhr

Pro und Contra Flugplatz Hasenstrick

Auf dem Flugplatz Hasenstrick sollen auch wieder Helikopter starten und landen können. Davon sind nicht alle begeistert. (Archivbild)
Auf dem Flugplatz Hasenstrick sollen auch wieder Helikopter starten und landen können. Davon sind nicht alle begeistert. (Archivbild) Bild: Fluggruppe Hasenstrick
Rund 200 Personen informierten sich bei der Veranstaltung der Gemeinden Dürnten und Hinwil über die Wiederaufnahme des Flugbetriebs am Flugfeld Hasenstrick und brachten ihre Anliegen vor. Nicht alle sind begeistert von der Idee der Initianten.

Am 13. Mai 2025 fand die öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Wiederinbetriebnahme des Flugbetriebs beim Flugfeld Hasenstrick statt. Rund 200 Einwohnerinnen und Einwohner aus den Gemeinden Dürnten, Hinwil und Wald nahmen gemäss Mitteilung der Gemeinde Hinwil daran teil.

Einleitend informierte Gemeinderätin Jasmin Aeschbacher über den bisherigen Verfahrensverlauf und erläuterte die Rolle, die den Gemeinden Dürnten und Hinwil anlässlich des durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt geleiteten Verfahrens zukommt. Im Anschluss Teil kamen die verschiedenen Interessensvertreter zu Wort.

Einsatz von E-Hängegleitern und Helikoptern geplant

Die Vertreter der Fluggruppe Hasenstrick orientierten die Anwesenden über die vorgesehene Wiederaufnahme des Flugbetriebs, der den Einsatz von E-Hängegleitern und Helikoptern umfasst (wir berichteten). Anschliessend wurden die Stellungnahmen der Petitionsinitianten aus Dürnten und Hinwil gehört.

In einer offenen Runde hatten die Anwesenden die Möglichkeit, ihre Anliegen und Fragen zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs zu stellen. Argumente zugunsten des Gesuches sind unter anderem, dass E-Hängegleiter umweltfreundlich seien und keine Lärmbelastung darstellten, es klare An- und Abflugrouten und Verbotszonen über gewisse Quartiere gäbe und mit dem neuen Betriebsreglement auch die Helikopterflüge geregelt bzw. eingeschränkt wären. Auch die Limitierung der Flugzeiten wird positiv gewertet. Auch wurde angemerkt, dass das Gewerbe von der Wiederaufnahme des Flugbetriebs profitiere.

Kritisiert wurde unter anderem, dass die Betriebszeiten unklar seien und kein «Ablaufdatum» hätten. Die Lärmbelästigung von Helikoptern sei unzumutbar und dass diese nicht zum Vergnügen gemacht werden sollten. Kritiker monierten auch, dass die Flugverbote über den Quartieren zu klein und die Sicherheit in den Quartieren gefährdet sei.

Der Flugplatz Hasenstrick hat eine lange Geschichte: Die erste Landung erfolgte im Jahr 1947. Der Bachtel gehört damit zu den ältesten Fluggebieten der Schweiz. Bild: Fluggruppe Hasenstrick

Keine Lärmbelästigung gemäss BAZL

Gemäss Einschätzung des BAZL zum Entwurf des SIL-Objektblatts wären keine wesentlichen Änderungen an der Infrastruktur nötig. Bezüglich Lärmbelastung würden die Lärmkurven eingehalten und das BAZL sieht auch keine Konflikte zwischen «Gebiet mit Lärmbelästigung» und Nutzungszonen. Es komme also zu keiner Überschreitung der Belastungsgrenzwerte in den Wohngemeinden.

Auch hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz gibt es nach Ansicht des BAZL keine Konflikte zwischen den Schutzzielen der Bachtel Allmen-Schutzverordnung und dem vorgesehenen Flugbetrieb. Der Flugplatz Hasenstrick würde auch keine Entlastungsfunktion für den Flughafen Zürich übernehmen.

Auf dem Flugplatz Hasenstrick sollen u.a. E-Hängegleiter landen können. Bild: Fluggruppe Hasenstrick

Jetzt prüfen die Gemeinden

Die Gemeinden Hinwil und Dürnten können ihre Stellungnahmen bis am 13. Juni 2025 zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt einreichen. Davor würden die an der Informationsveranstaltung seitens der Anwesenden geäusserten Begehren eingehend geprüft und ausgewertet, wie es in der Mitteilung der Gemeinden heisst. Das Resümee sowie die Anzahl an Einsprachen würden in die Stellungnahmen der Gemeinderäte Dürnten und Hinwil einfliessen. Die Öffentlichkeit werde über die Stellungnahmen beider Gemeinden mittels separater Medienmitteilung informiert.

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Zürioberland24/gg