Seit Ende 2009 ist der Flugbetrieb auf dem Hasenstrick eingestellt. Die Fluggruppe Hasenstrick aus Hinwil möchte den Flugbetrieb dort nun wieder mit elektrisch betriebenen E-Hängegleitern und Helikoptern aufnehmen. Sie reichte am 28. Januar 2025 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch um Anpassung des bestehenden Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick ein.
BAZL zuständig
In Zusammenhang mit der vorgesehenen Wiederaufnahme des Flugbetriebs soll eine Anpassung des im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) enthaltenen Objektblatts für das Flugfeld Hasenstrick erfolgen. Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugfelds Hasenstrick behördenverbindlich fest. Die Gemeinde verweist jetzt darauf hin, dass das BAZL für das Verfahren (inkl. der Fristansetzung) zuständig ist.
Am 4. März 2025 wurden die Vorhaben amtlich publiziert. Die entsprechenden Unterlagen konnten vom 5. März bis 4. April 2025 im Rahmen einer öffentlichen Auflage eingesehen werden. Einige betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wollen nun von den Behörden über das Vorhaben informiert zu werden.