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Gossau ZH
24.04.2025

Bau- und Zonenordnung wirft Fragen auf

Mit diversen Punkten der geplanten neuen Bau- und Zonenordnung ist die SVP Gossau ZH nicht einverstanden. (Symbolbild)
Mit diversen Punkten der geplanten neuen Bau- und Zonenordnung ist die SVP Gossau ZH nicht einverstanden. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Gossau ZH wird einer Teilrevision unterzogen. Die SVP Gossau ZH übt Kritik daran. Vor allem stört sie sich an neu geplanten Vorschriften, die nicht zwingend notwendig sind und die Rechte von Eigentümern beschränken. Aber auch die geplante Grünflächenziffer und der hohe Mehrwertausgleich sind der Partei ein Dorn im Auge.

Der Gemeinderat möchte die Bau- und Zonenordnung (BZO) überarbeiten und hat dazu eine teilrevidierte Version öffentlich aufgelegt (wir berichteten). Bis am 25. März 2025 konnte die breite Öffentlichkeit Stellung nehmen. Wie bereits bei der Gemeindeordnung (GO) übt die SVP Gossau ZH auch Kritik an der geplanten neuen BZO. Die anderen Ortsparteien haben sich bislang nicht öffentlich dazu geäussert.

Keine «Kann-Vorschriften»

«Der Gemeinderat hat die Absicht, Bestimmungen in die BZO aufzunehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind», schreibt die SVP in ihrer Mitteilung. «Die SVP lehnt sämtliche Beschränkungen von Eigentumsrechten ab, die nicht zwingend nötig sind.» Dazu gehören beispielsweise geplante neue Vorschriften im Bereich Auto- und Veloabstellplätze.

Keine Grünflächenziffer

Mit der vorliegenden Teilrevision der BZO soll ausserdem eine neue – nicht vorgeschriebene –Grünflächenziffer von 30 Prozent eingeführt werden. «Damit würde das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche vorgegeben. Eine solche Neuregelung wäre sehr einschneidend für Kern-, Wohn-, Zentrums- und Industriezonen», so die SVP. «Wir sollten dem Beispiel benachbarter Gemeinden folgen, die in Wohnzonen keine Grünflächenziffer kennen.» Auch die neu geplanten Vorschriften zur Dachbegrünung sowie zu Dachformen lehnt die Ortspartei ab.

Mehrwertausgleich störend

Das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) ermächtigt die Gemeinden im Kanton Zürich, zum Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe zwischen 0 und 40 Prozent zu erheben. «Es ist überaus stossend, dass der Gemeinderat die höchstmögliche Abschöpfung auch in der neuen BZO beibehalten möchte, anstatt die Gelegenheit für eine Verbesserung des Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorts zu nutzen.»

BZO kommt vor Gemeindeversammlung

Derzeit werden die eingegangenen Einwendungen geprüft und von Seiten Gemeinde ein Bericht über die berücksichtigten und nicht-berücksichtigte Einwendungen erstellt. Die BZO-Teilrevision wird voraussichtlich am 17. November 2025 der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Informationen zur Teilrevision der BZO findest du auf der Website der Gemeinde.
Die ausführliche Stellungnahme der SVP Gossau ZH kannst du hier nachlesen.

Barbara Tudor