Der Gemeinderat möchte die Bau- und Zonenordnung (BZO) überarbeiten und hat dazu eine teilrevidierte Version öffentlich aufgelegt (wir berichteten). Bis am 25. März 2025 konnte die breite Öffentlichkeit Stellung nehmen. Wie bereits bei der Gemeindeordnung (GO) übt die SVP Gossau ZH auch Kritik an der geplanten neuen BZO. Die anderen Ortsparteien haben sich bislang nicht öffentlich dazu geäussert.
Keine «Kann-Vorschriften»
«Der Gemeinderat hat die Absicht, Bestimmungen in die BZO aufzunehmen, wozu wir nicht verpflichtet sind», schreibt die SVP in ihrer Mitteilung. «Die SVP lehnt sämtliche Beschränkungen von Eigentumsrechten ab, die nicht zwingend nötig sind.» Dazu gehören beispielsweise geplante neue Vorschriften im Bereich Auto- und Veloabstellplätze.
Keine Grünflächenziffer
Mit der vorliegenden Teilrevision der BZO soll ausserdem eine neue – nicht vorgeschriebene –Grünflächenziffer von 30 Prozent eingeführt werden. «Damit würde das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche vorgegeben. Eine solche Neuregelung wäre sehr einschneidend für Kern-, Wohn-, Zentrums- und Industriezonen», so die SVP. «Wir sollten dem Beispiel benachbarter Gemeinden folgen, die in Wohnzonen keine Grünflächenziffer kennen.» Auch die neu geplanten Vorschriften zur Dachbegrünung sowie zu Dachformen lehnt die Ortspartei ab.