Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Gossau ZH
19.01.2025

Gemeinde überarbeitet Bau- und Zonenordnung

Bei der Überarbeitung der BZO geht es u.a. um die Anzahl Abstellplätze bei einem Bauvorhaben oder um eine Obergrenze für Parkierungsanlagen. (Symbolbild)
Bei der Überarbeitung der BZO geht es u.a. um die Anzahl Abstellplätze bei einem Bauvorhaben oder um eine Obergrenze für Parkierungsanlagen. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Gossau ZH wird einer Teilrevision unterzogen. Am 23. Januar 2025, findet dazu eine Infoveranstaltung statt.

Nach der öffentlichen Ausschreibung der Gemeindeordnung (GVO) steht bei der Gemeinde Gossau ZH bereits die nächste Teilrevision an: Die Bau- und Zonenordnung soll überarbeitet werden. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt am 24. Januar 2025. Danach haben die Stimmberechtigten von Gossau 60 Tage Zeit, sich dazu zu äussern.

Wie es in einer Mitteilung des Gemeinderats heisst, geht es in der Überarbeitung im Wesentlichen um vier Themen: Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Parkierungsbestimmungen, Einzelgeschäfte zum Zonenplan sowie die Harmonisierung von Baubegriffen.

Darum geht's

Nachhaltige Siedlungsentwicklung

Diese bezweckt gemäss Gemeinderat die Verbesserung des Lokalklimas und der Biodiversität sowie die ressourcenschonende Bauweise von Siedlungen. Dies wird u. a. mit Anreizen zum nachhaltigen Bauen, mit der Definition des Grünanteils, der Verbesserung der Dachbegrünung und mittels Förderung zum Pflanzen und Schützen von Bäumen erreicht.  

Parkierungsbestimmungen

Die BZO soll im Sinne des regionalen und kommunalen Richtplans aktualisiert werden. Dazu gehört, dass die Berechnung der Anzahl Abstellplätze neu in Abhängigkeit der Lagegunst (ÖV-Güteklasse) des Bauvorhabens erfolgt. Zusätzlich sollen mit der Teilrevision eine Obergrenze für Parkierungsanlagen, Ergänzungen zur Elektrifizierung von Abstellplätzen sowie Vorgaben zu den Velo- und Motorradabstellplätzen eingeführt werden.

Einzelgeschäfte

Unter diesem Begriff sind gemäss Mitteilung – neben untergeordneten Anpassungen an den Zonenabgrenzungen – u. a. auch die geringfügige Einzonung im Bereich des Restaurants Alpenblick, die Erweiterung der Erholungszone E3 für Pferdesport sowie die Arrondierung der Zentrumszone im Bereich Laufenbach-/Bergstrasse vorgesehen.

Einheitliche Begriffe

Die wichtigsten Baubegriffe und deren Messweisen sollen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden, um das Baurecht aller Kantone zu harmonisieren. «Mit der Teilrevision werden die Baubegriffe der Bau- und Zonenordnung an diese harmonisierten Begriffe angepasst, damit diese den Anforderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) entsprechen», so der Gemeinderat.

Informationsveranstaltung am 23. Januar

Am 23. Januar 2025 findet zum Thema Teilrevision Bau- und Zonenordnung ein öffentlicher Infoanlass in der Altrüti Gossau statt, an der die Bevölkerung über die Vorlage und deren öffentliche Auflage informiert wird. Ab dem 24. Januar 2025 dann liege der Entwurf der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung während 60 Tagen bis am 25. März 2025 für alle interessierten Personen öffentlich auf (Website der Gemeinde und physisch am Schalter der Bauabteilung. Während der öffentlichen Auflage kann sich die Bevölkerung zur Teilrevision äussern. Einwände müssen schriftlich mit einem Antrag und Begründung an den Gemeinderat eingereicht werden.

BZO kommt vor Gemeindeversammlung

Nach Ablauf der Frist werden die Einwendungen geprüft und es wird ein Bericht über die berücksichtigten und nicht-berücksichtigten Einwendungen erstellt. Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton Zürich.  Die BZO-Teilrevision wird voraussichtlich am Montag, 17. November 2025, der Gemeindeversammlung vorgelegt, wie der Gemeinderat schreibt.

BZO-Teilrevision Gemeinde Gossau ZH


Info-Anlass:

Donnerstag, 23. Januar 2025, 19 Uhr, Altrüti Gossau
Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Öffentliche Auflage:
24. Januar bis 25. März 2025 (60 Tage)

> Projektseite

Barbara Tudor