Nach der öffentlichen Ausschreibung der Gemeindeordnung (GVO) steht bei der Gemeinde Gossau ZH bereits die nächste Teilrevision an: Die Bau- und Zonenordnung soll überarbeitet werden. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt am 24. Januar 2025. Danach haben die Stimmberechtigten von Gossau 60 Tage Zeit, sich dazu zu äussern.
Wie es in einer Mitteilung des Gemeinderats heisst, geht es in der Überarbeitung im Wesentlichen um vier Themen: Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Parkierungsbestimmungen, Einzelgeschäfte zum Zonenplan sowie die Harmonisierung von Baubegriffen.
Darum geht's
Nachhaltige Siedlungsentwicklung
Diese bezweckt gemäss Gemeinderat die Verbesserung des Lokalklimas und der Biodiversität sowie die ressourcenschonende Bauweise von Siedlungen. Dies wird u. a. mit Anreizen zum nachhaltigen Bauen, mit der Definition des Grünanteils, der Verbesserung der Dachbegrünung und mittels Förderung zum Pflanzen und Schützen von Bäumen erreicht.
Parkierungsbestimmungen
Die BZO soll im Sinne des regionalen und kommunalen Richtplans aktualisiert werden. Dazu gehört, dass die Berechnung der Anzahl Abstellplätze neu in Abhängigkeit der Lagegunst (ÖV-Güteklasse) des Bauvorhabens erfolgt. Zusätzlich sollen mit der Teilrevision eine Obergrenze für Parkierungsanlagen, Ergänzungen zur Elektrifizierung von Abstellplätzen sowie Vorgaben zu den Velo- und Motorradabstellplätzen eingeführt werden.
Einzelgeschäfte
Unter diesem Begriff sind gemäss Mitteilung – neben untergeordneten Anpassungen an den Zonenabgrenzungen – u. a. auch die geringfügige Einzonung im Bereich des Restaurants Alpenblick, die Erweiterung der Erholungszone E3 für Pferdesport sowie die Arrondierung der Zentrumszone im Bereich Laufenbach-/Bergstrasse vorgesehen.
Einheitliche Begriffe
Die wichtigsten Baubegriffe und deren Messweisen sollen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden, um das Baurecht aller Kantone zu harmonisieren. «Mit der Teilrevision werden die Baubegriffe der Bau- und Zonenordnung an diese harmonisierten Begriffe angepasst, damit diese den Anforderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) entsprechen», so der Gemeinderat.