Zwischen dem 6. Februar und 21. März 2025 konnten sich Interessierte zum Vorhaben äussern (wir berichteten). Insgesamt gingen gemäss Mitteilung der Gemeinde Rüti 49 Rückmeldungen von 11 Mitwirkenden ein. «Die Rückmeldungen fielen sehr differenziert aus. Grundsätzliche Kritik wurde nur vereinzelt geäussert, was der Gemeinderat als Zustimmung zum Vorhaben wertet», heisst es in der Mitteilung weiter. Der Gemeinderat habe alle Anliegen geprüft und im Mitwirkungsbericht ausführlich beantwortet.
Zentrum Breitenhof kommt an die Urne
Vier inhaltliche Schwerpunkte
Viele Eingaben konzentrierten sich gemäss Mitteilung auf vier inhaltliche Schwerpunkte: Rechtsform, Verwaltungsrat, Transparenz und Baurechtszins.
Rechtsform
Die Wahl der Aktiengesellschaft, die einen öffentlichen Zweck verfolgt, sei vielfach kommentiert worden. Der Gemeinderat habe sich für diese Rechtsform entschieden, da sie die höchste Flexibilität erlaube, Kooperationen erleichtere und gleichzeitig die Kontrolle durch die Gemeinde sichere.
Verwaltungsrat
Die Zusammensetzung und Entschädigung des Verwaltungsrats sei ebenfalls Thema gewesen. Der Gemeinderat erklärt in seiner Stellungnahme, dass die Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder anhand klar definierter Anforderungsprofile erfolge. Die Entschädigung werde in einem separaten Reglement festgehalten und von der Gemeinde als alleinige Aktionärin beschlossen. Da die neue Organisation steuerbefreit sein soll, setze die Steuerbehörde des Kantons enge Grenzen für die Höhe der Entschädigungen. Eine Erhöhung der Entschädigungen könne der Verwaltungsrat nicht in eigener Kompetenz vornehmen, da die Gemeinde Rüti Alleinaktionärin sei.
Transparenz
Mehrere Mitwirkende hätten die Veröffentlichung der Jahresergebnisse gefordert, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Transparenz sei aus Sicht des Gemeinderates sichergestellt. Die Gesellschaft sei gesetzlich verpflichtet, einen revidierten Jahresabschluss und Jahresbericht zuhanden der Generalversammlung zu erstellen. Diese Dokumente würden nach dem Öffentlichkeitsprinzip auf der Webseite der Gemeinde publiziert.
Baurechtszins
Die Bemessung des Baurechtszinses sei ebenfalls diskutiert worden. Der Gemeinderat erklärt in seiner Antwort, dass das Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten liege und zudem einem öffentlichen Zweck diene. Deshalb könne es nicht als Renditeobjekt gelten. Ein reduzierter Wert werde angesetzt, um die Pensionspreise nicht belasten zu müssen.
Urnenabstimmung im September 2025
In einem nächsten Schritt bereitet der Gemeinderat die Abstimmung über das Geschäft vor. Die Abstimmung über die Verselbständigung des Zentrums Breitenhof finde voraussichtlich am 28. September 2025 statt.