Der Gemeinderat hatte am 20. August 2024 die Anpassung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen und die Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024 genehmigt. Gegen diesen Entscheid ging beim Bezirksrat Hinwil ein Rekurs ein. «Aufgrund dessen ist die geplante Inkraftsetzung des neuen Förderprogramms per 1. Oktober 2024 nicht umsetzbar, und das bisherige Förderreglement vom 10. Januar 2023 gilt weiterhin», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Über die Anpassung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen werde der Gemeinderat entscheiden, sobald das Rekursverfahren abgeschlossen ist.
Gemeinde beantragt Abweisung des Rekurses
Das neue Förderreglement sieht den Ersatz einzelner Fördermassnahmen durch andere vor. Der Rekurrent sei nicht einverstanden mit dem Wegfall der Förderung des Fenster-Ersatzes im Rahmen einer Gebäudehüllensanierung. Zudem halte der Rekurrent die Förderung von Wärmeverbünden für wettbewerbsverzerrend, informiert die Gemeinde weiter.
«Die Gemeinde Rüti legt in ihrer Stellungnahme zum Rekurs dar, weshalb dem Rekurrenten die Berechtigung für den Rekurs fehle und forderte den Bezirksrat auf, auf den Rekurs nicht einzutreten oder diesen abzuweisen», so die Gemeinde weiter.
Sobald der Bezirksrat Hinwil über den Rekurs entschieden habe, werde der Gemeinderat erneut über das Förderprogramm beraten, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.