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Rüti ZH
29.08.2024

Rüti passt Programm zur Förderung von Energiesparmassnahmen an

Ab 1. Oktober 2024 werden auch Photovoltaik-Anlagen an Fassaden gefördert.
Ab 1. Oktober 2024 werden auch Photovoltaik-Anlagen an Fassaden gefördert. Bild: AdobeStock
Die Gemeinde Rüti baut ihr Programm zur Förderung von Energiesparmassnahmen aus. Neu werden auch Anschlüsse an Wärmeverbunde sowie Photovoltaik-Anlagen an Fassaden gefördert. Darüber hinaus fallen einzelne Fördermassnahmen weg.

Das Programm zur Förderung von Energie- und Klimamassnahmen für die Rütner Bevölkerung ist eine der zentralen Massnahmen des Massnahmenkataloges der Energiestadt Rüti. Das Programm bietet der Rütner Bevölkerung eine breite Palette an Fördermöglichkeiten in diversen Themengebieten. Dies beispielsweise bei Beratungen, Heizungsersatz, Gebäudeeffizienz, Mobilität, Bildung oder Innovationsförderung. 

Das Förderprogramm ist aufgrund des neuen Energieplans, des neuen Energiekonzeptes, dem Bau und der Planung der diversen Wärmeverbunde der Gemeinde Rüti sowie den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen angepasst und ergänzt worden. Die Änderungen umfassen primär die neuen Möglichkeiten beim Bezug von klimaschonender Wärme und die Förderung von Photovoltaik-Anlagen, die nun die Produktion von Winterstrom begünstigen sollen. 

Was ändert sich konkret?

Im Gebiet Rüti Zentrum werden die ersten Gebäude voraussichtlich ab Herbst 2025 mit Fernwärme versorgt werden. Je nach Situation kann ein Fernwärmebezug mit den Gemeindewerken Rüti bereits jetzt vertraglich gesichert werden. Die Gemeinde unterstützt die Zeit bis zum Anschluss mit zwei Angeboten: Mit der Beteiligung an ausserordentlich anfallenden Reparaturarbeiten der bestehenden Heizung, oder, falls keine Reparatur möglich ist, dem Bereitstellen einer provisorischen Heizung.

Kommt es dann zum Anschluss, übernimmt die Gemeinde eine Restwertentschädigung für die fossil betriebene Heizung, die vorzeitig ersetzt wird. Bedingung ist in jedem Fall ein abgeschlossener Fernwärmevertrag. Der Kanton Zürich fördert den Anschluss zusätzlich, was den Anschluss an ein Fernwärmenetz besonders attraktiv macht. In Gebieten, die gemäss Energieplan «in Planung» oder «in Betrieb» sind, wird der Kanton im Gegenzug keine Wärmepumpenlösungen mehr fördern. 

Verbundgebiete

Der neue Energieplan definiert einen Grossteil von Rüti als «Verbundgebiet». Er unterscheidet zwischen Verbundgebieten, die «in Prüfung», «in Planung» oder bereits «in Betrieb» sind. In Verbund-Gebieten, die «in Planung» oder «in Betrieb» sind, wird die Gemeinde künftig den Anschluss an Wärmeverbunde fördern. 

Förderungswandel

Im Bereich der Photovoltaik gibt es einen Wandel der Förderung. Hier wird die Förderung von Anlagen auf Dächern um die Hälfte reduziert, zu Gunsten von Anlagen an Fassaden. Diese Fassadenanlagen können den tiefen Sonnenstand im Winter besonders gut nutzen. Anlagen an Fassaden profitieren von den gleichen Konditionen, die bisher den «konventionellen» Anlagen zu Gute kamen.

Weiterhin angeboten wird die Förderung von Batteriespeicherlösungen in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Hier wird die Förderung jedoch um 50% reduziert, da die gewünschte Nachfrage bereits erfolgreich erhöht worden ist. Seit 2023 sind in Rüti rund 40 Batteriespeicher angeschafft und in Photovoltaikanlagen integriert worden. Nicht mehr angeboten wird die Förderung von Fenstern im Rahmen einer Gebäudehüllensanierung. Hier hat sich gezeigt, dass der gewünschte zusätzliche Anreiz für eine Gebäudehüllensanierung zu klein ist.

Eine Übersicht aller Fördermassnahmen ist in einem Förderreglement aufgeführt. 

Zürioberland24/gg