Als Grundlage für die Berechnung wird die gesamte Grundstückfläche verwendet, auch wenn die Immobilie darauf u.U. bedeutend kleiner ist. Das Regenwasser versickert also mehrheitlich und fliesst nicht in die Abwasserleitungen. Wieso diese Berechnungsweise?
Jedes Gebührenmodell hat seine Vor- und Nachteile, und es ist schwierig, eine Lösung zu finden, die für jeden Grundeigentümer völlig gerecht ist. Die aktuelle Gebührenverordnung verlangt, dass über die ganze Gemeinde betrachtet 30 % der Einnahmen durch Grundgebühren und 70 % durch Mengengebühren gedeckt werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob eine Fläche abflusswirksam ist oder nicht. Eine Umstellung auf abflusswirksame Flächen würde eine Revision der Gebührenverordnung erfordern und wäre technisch aufwändig. Angesichts des bereits hohen Bebauungsgrads sind verhältnismässig wenige Grundstücke betroffen. Eine Modellanpassung würde dazu führen, dass viele Grundeigentümer/innen mehr bzw.. viele weniger zahlen müssten, ohne dass die Gesamteinnahmen reduziert werden könnten.
Mit wie vielen Mehreinnahmen rechnen Sie durch diese Erhöhung pro Jahr?
Die Gemeinde erwartet durch die Erhöhung der Abwassergebühren im Jahr 2024 zusätzliche Einnahmen von rund 700'000 Franken.
Die Bauabteilung schrieb in ihrer Mitteilung von anstehenden Investitionen, die getätigt werden müssen. Können Sie präzisieren, um welche?
- Quartier Galtberg, Gossau-Dorf: ca. Fr. 710'000.00 (2025)
- Grütstrasse (Ortsdurchfahrt Gossau-Dorf im Zusammenhang mit Bachdurchlass und Strassenerneuerung des Kantons): ca. Fr. 3 Mio. (2025/26)
- Grüningerstrasse (Ortsdurchfahrt Grüt im Zusammenhang mit Strassenerneuerung des Kantons): ca. Fr. 1.5 Mio. (2027/28)
- Quartier Lindenhof-/Neuguetstrasse, Grüt: ca. Fr. 1.5 Mio.
- Sanierung Regenbecken: ca. Fr. 500'000.00 (2025/26)
- Kanalinnensanierungen: ca. Fr. 100'000.00 pro Jahr
- verschiedene weitere Projekte
Sind weitere Preiserhöhungen geplant?
Die aktuelle langfristige Finanzplanung sieht vor, die Gebühren in den nächsten vier Jahren nicht weiter zu erhöhen. Danach könnte eine Erhöhung nötig werden, jedoch nicht mehr in dem Ausmass wie zwischen 2023 und 2024.
Besitzer von Mehrfamilienhäusern dürften die Mehrkosten direkt auf die Mieter abwälzen, die sonst schon mit hohen Energiepreisen konfrontiert sind. Was sagen Sie dazu?
Die Abwassergebühren werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung üblicherweise auf die Mieterinnen und Mieter nach dem Verursacherprinzip umgelegt. Die steigenden Energiepreise betreffen auch das Abwasserwesen, da beispielsweise die höheren Stromkosten den Betrieb der Pumpen und der Abwasserreinigungsanlage verteuern.
An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2023 wurden neue Abwasseranschlussgebühren eingeführt, die einmalig bei An- oder Neubauten etc. erhoben werden. Vor dieser Änderung war es möglich, beim Abriss einer kleinen Liegenschaft und der Errichtung einer grossen Überbauung keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen, obwohl die Belastung des Abwassernetzes dadurch deutlich zunahm. Die neuen Anschlussgebühren werden ausschliesslich von der jeweiligen Bauherrschaft getragen und kommen somit indirekt allen anderen angeschlossenen Grundeigentümern zugute. Mit dieser Massnahme hat der Gemeinderat aktiv dazu beigetragen, die Abwasserfinanzen langfristig zu stabilisieren.
Die Fragestellungen und Antworten erfolgten schriftlich.