Im Jahr 2023 genehmigte die Gemeindeversammlung von Gossau ZH die Totalrevision der Gebührenverordnung. Damit wurde u. a. ein neues Modell für die Erhebung der Abwasseranschlussgebühren beschlossen. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Anteil Schmutzabwasser, einer Basisgebühr pro Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbe sowie aus einem Anteil Regenabwasser, basierend auf der abflusswirksamen Fläche.
Die Anschlussgebühr ist im Gegensatz zu den Benutzungsgebühren einmalig fällig – es sei denn, es werden Anpassungen vorgenommen wie z. B. eine Dachvergrösserung. Die Benutzungsgebühren hingegen sind jährlich wiederkehrend geschuldete Gebühren für den Betrieb der Kanalisationsanlagen. Auch diese setzen sich aus zwei Teilen zusammen: einer Grundgebühr und einer Mengengebühr. Die Festlegung der Grundgebühr erfolgt aufgrund der Grundstückfläche, die Mengengebühr wird aufgrund des effektiven Wasserverbrauchs (Wasserzähler) festgelegt. Die Gebührenansätze werden vom Gemeinderat festgelegt.