Der Stadtrat hat das aktuelle Förderreglement überarbeitet und soll das bestehende ablösen. «Das neue Förderprogramm, welches ab 1. Januar 2025 (vorbehältlich der Genehmigung des Rahmenkredits durch das Parlament) gilt, soll die energiepolitischen Ziele wirkungsvoll unterstützen, finanzierbar sein und möglichst keine Mitnahmeeffekte generieren», schreibt der Stadtrat in seiner Mitteilung.
Schwerpunkt bestehender Gebäude
Die wesentlichste Herausforderung der Zukunft liege bei der Steigerung der Energieeffizienz der bestehenden Gebäude. Das neue Förderreglement unterstütze daher weiterhin die energetische Sanierung von Gebäudehüllen (Wärmedämmungen) und Gesamtmodernisierungen. Dies trage insbesondere auch dazu bei, den Energiebedarf fürs Heizen möglichst gering zu halten.
Der momentan noch geförderte erneuerbare Heizungsersatz ist seit bald zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Zusammen mit der Fernwärme werde der CO2-Ausstoss durch Heizungen in Zukunft deutlich sinken. Es sei deshalb nicht mehr sinnvoll, den erneuerbaren Heizungsersatz finanziell zu fördern. Auch auf die Förderung von Photovoltaik-Anlagen soll in Zukunft verzichtet werden.
Förderprogramm 2020–2024 beendet
Nach Aufbrauchen des vom Parlament bewilligten Übergangskredits 2024 würden keine weiteren Förderbeiträge mehr nach dem aktuellen Reglement ausbezahlt und das Förderprogramm 2020 – 2024 werde beendet, so die Mitteilung weiter. Auf Übergangsbestimmungen werde verzichtet, weil diese wiederum hohe Kosten auslösen würden.
Der Stadtrat beantragt dem Parlament dafür einen Rahmenkredit 2025 – 2027 in der Höhe von 1,2 Mio. Franken.