Wie der Wetziker Stadtrat in seiner Mitteilung schreibt, waren im letzten Quartal 2023 die Gesuchseingänge zur Förderung von energetischen Massnahmen so hoch wie nie zuvor. Der Rahmenkredit 2020 – 2024 wurde damit bereits vor Ende 2023 ausgeschöpft. Das Parlament bewilligte im Dezember 2023 einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken, mit der Absicht, eingereichte Fördergesuche bis Ende 2024 gemäss geltendem Förderreglement zu unterstützen.
Wetzikon
18.04.2024
18.04.2024 12:00 Uhr
Grosse Nachfrage für Energie-Fördergelder
Die Stadt Wetzikon erarbeitet ein neues Förderreglement. (Symbolbild)
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Stadt Wetzikon
Das Wetziker Parlament hat im letzten Dezember einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie für 2024 bewilligt. Der Kredit könnte im Sommer 2024 aufgebraucht sein, da viele Fördergesuche eingehen. Ein neues Förderreglement wird derzeit erarbeitet.
Zunahme von Gesuchen
In der Zwischenzeit seien sehr viele Gesuche eingereicht worden und der Trend halte an, so die Stadt weiter. Deshalb muss damit gerechnet werden, dass der Übergangskredit diesen Sommer bereits erschöpft ist. Für Gesuche, welche nach Aufbrauchen des Übergangskredits eingereicht werden, werden keine Fördergelder der Stadt Wetzikon mehr ausbezahlt.
Ausarbeitung von neuem Förderreglement
Zurzeit werde ein neues Förderreglement erarbeitet. Das neue Förderreglement wird auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche sich aus dem kantonalen Energiegesetz ergeben, berücksichtigen.