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Wetzikon
12.10.2023

Übergangskredit für erneuerbare Energie

Bild: AdobeStock
Der Stadtrat bewilligt einen Übergangskredit zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie. Dies aufgrund der Tatsache, dass der von der Wetziker Stimmbevölkerung im Februar 2020 angenommene Rahmenkredit infolge der hohen Nachfrage vor Ende des Ablaufs 2024 aufgebraucht sein wird. Es sei davon auszugehen, dass ab 2025 nicht mehr alle heute geförderten Massnahmen auch weiterhin gefördert werden.

Für Sanierungsmassnahmen an Gebäuden und für Anlagen mit erneuerbarer Energie kann man bei der Stadt Wetzikon Fördergelder beantragen. Die Wetziker Stimmbevölkerung hat im Februar 2020 dem Rahmenkredit von drei Millionen Franken zugestimmt.

Bereits seit Frühling 2023 habe sich abgezeichnet, dass der Rahmenkredit aufgrund der grösseren Nachfrage nach Fördergeldern vor Ende der Laufzeit Ende 2024 aufgebraucht sein werde, so die Stadt Wetzikon. Geplant sei gewesen, ab Ende 2023 mit den Arbeiten an einem Nachfolgekredit zu beginnen.

Gesuche haben zugenommen

Da seit Juli 2023 der Gesuchseingang nochmals deutlich zugenommen habe, werde der Rahmenkredit wohl bereits bis Ende 2023 ausgeschöpft sein.

Derzeit würden viele Wetziker Liegenschaften-Eigentümerinnen und -eigentümer energetische Massnahmen an ihrem Gebäude planen. Solche Vorhaben dauern vom Start der Planung bis zur Inbetriebnahme, wenn das Fördergesuch eingereicht werden muss, bis zu einem Jahr oder sogar länger. Die Eigentümerinnen und -eigentümer würden beim Start ihres Vorhabens davon ausgehen, dass sie bis Ende 2024 Fördergelder erhalten werden. Sollten nun ab 2024 keine Finanzmittel mehr für Förderbeiträge zur Verfügung stehen, würde das bei den Bauherrschaften auf grosses Unverständnis stossen, weil sie davon ausgingen, dass sie die entsprechende Förderung erhalten, schreibt die Stadt weiter. Zudem habe das Parlament im März 2022 die Energiestrategie sowie die energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon beschlossen. Zur Zielerreichung in neuen Feldern sind ebenfalls Förderbeiträge zu prüfen. Der Stadtrat hat deshalb basierend auf dem geltenden Förderreglement ein Übergangskredit von 170’000 Franken gesprochen. Dieser soll sicherstellen, dass für alle bis Ende 2024 eingereichten Fördergesuche die den Gesuchstellenden zustehenden Förderbeiträge ausbezahlt werden können.

Keine Garantie ab 2025

Die derzeitigen Fördermassnahmen werden auf einen künftigen Förderkredit (ab 2025) überarbeitet. Wetziker Liegenschaften-Eigentümerinnen und -eigentümer können ab 2025 nicht davon ausgehen, dass sie weiterhin für alle derzeit noch förderberechtigten Massnahmen Fördergelder ausbezahlt werden.

Heute würden teilweise Massnahmen mit Fördergeldern unterstützt, welche inzwischen von Gesetzes wegen realisiert werden müssten. Andererseits seien aufgrund der 2022 beschlossenen neuen energiepolitischen Ziele neue förderungswürdige Massnahmen prüfenswert. Nach erfolgter Überprüfung und Anpassung will der Stadtrat dem Parlament im nächsten Jahr einen neuen Rahmenkredit ab 2025 beantragen.

PD/Zürioberland24