Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Wetzikon
13.05.2024
13.05.2024 19:56 Uhr

«Wetzikon vielsichtig»: Kick-off für Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsrevision der Stadt Wetzikon wird mehrere Jahre dauern.
Die Ortsplanungsrevision der Stadt Wetzikon wird mehrere Jahre dauern. Bild: Stadt Wetzikon
In den kommenden vier Jahren will die Stadt Wetzikon ihre Ortsplanung revidieren. Dabei soll die Bevölkerung aktiv miteinbezogen werden. Am 28. Mai findet eine Kick-off-Veranstaltung dazu statt.

In der Ortsplanung wird geregelt, wo in einer Gemeinde gewohnt und gearbeitet wird, wie der Verkehr fliessen soll und wie sich die Strassenräume und Grünflächen entwickeln sollen. Aber auch wie hoch und dicht in Zukunft gebaut werden darf, wird in der Ortsplanung festgelegt. Für die Ortsplanung gibt es in der Schweiz klare gesetzliche Grundlagen (siehe Info-Box).

«Wetzikon vielsichtig»: Bevölkerung soll eingebunden werden

In der Ortsplanungsrevision Wetzikon werden in der ersten Phase, die von 2024 bis 2025 dauern wird, die Grundlagen für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans erstellt. In der zweiten Phase (2026 bis 2027) soll mit diesen Grundlagen die kommunale Richt- und Nutzungsplanung überarbeitet werden.

Der ganze Prozess der Ortsplanungsrevision wird unter dem Slogan «Wetzikon vielsichtig» geführt. Über die Website www.vielsichtig.wetzikon.ch kann sich die Wetziker Bevölkerung informieren und wird über die einzelnen Projektschritte auf dem Laufenden gehalten.

Kick-off am 28. Mai

Geplant sind vier Massnahmen-Pakete: Eine Kick-off-Infoveranstaltung, eine Online-Umfrage, verschiedene Dialogveranstaltungen sowie Workshops. Am Dienstag, 28. Mai 2024 geht es los mit einer Auftaktveranstaltung im Kronensaal in Wetzikon. Dabei sollen die Wetzikerinnen und Wetziker über die Arbeiten zur Ortsplanungsrevision informiert werden. Parallel dazu läuft bis am 16. Juni 2024 eine Online-Umfrage, bei der die Meinung der Wetziker Bevölkerung zu den Themen Siedlungsentwicklung, Freiräume und Verkehr in Wetzikon eingeholt wird.

Im Herbst 2024 sollen Dialog-Veranstaltungen angeboten werden, wo die Bevölkerung mit Fachleuten diskutieren kann über Fragen wie: «Was muss ein Freiraum bieten?», «Wie sollen Strassenräume gestaltet werden?» oder «Welche Funktion haben Erdgeschosse?». Dabei widmet sich jede Dialog-Veranstaltung einem Thema.

2025 sind vier Workshops geplant, wo konkrete Fragen zur Ortsplanungsrevision bearbeitet werden sollen. Die Teilnehmenden sollen Anforderungen an die Entwicklung der Siedlungsgebiete, der Grün- und Freiflächen sowie des Verkehrs formulieren können, welche wiederum in die Arbeiten der Ortsplanungsrevision einfliessen sollen.

Mehrjähriges Projekt

Den Startschuss der Ortsplanungsrevision gab das Wetziker Parlament, als es im Februar 2024 dem Planungskredit in der Höhe von 1,75 Mio. Franken zugestimmt hat. Im März 2024 starteten die Arbeiten zur Möbilitätsstrategie, die Arbeiten an der BZO-Teilrevision und des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK).

Ortsplanung in der Schweiz

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ortsplanung sind relativ stark von der übergeordneten politischen Ebene (Bund, Kantone, Gemeinden) geprägt. Das heisst, dass die jeweils tiefere Staatsebene die Vorgaben der übergeordneten Staatsebene weiter konkretisieren muss. Die tiefere Staatsebene hat aber auch immer die Möglichkeit, sich in der Planung der oberen Ebene einzubringen.

Ebene 1 – Raumplanungsgesetz (Bund): Der Bund gibt Ziele, Grundsätze, Instrumente und Zuständigkeiten in der Raumplanung vor. Kantone und Gemeinden setzen die Vorgaben des Bundes in ihrer Raumplanung um.

Ebene 2 – Kantonaler Richtplan: Der kantonale Richtplan enthält übergeordnete planerische Vorgaben für die Entwicklung von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen, für den Schutz und die Nutzung der Landschaft, für die Ver- und Entsorgung sowie die Bereitstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen.

Ebene 3 – Regionaler Richtplan: Der regionale Richtplan konkretisiert den kantonalen Richtplan. Er ist für die Gemeinden aus der Region behördenverbindlich. Der regionale Richtplan gewährleistet Abstimmungen zu Siedlung und Verkehr über Gemeindegrenzen hinaus. Auch enthält er Ziele sowie konkrete Vorgaben für die Raumplanung der Gemeinden. So definiert er beispielsweise Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer Dichte. Wetzikon gehört zur Regionalplanung Zürcher Oberland (RZO). Der aktuelle «Regionale Richtplan Oberland» ist aus dem Jahr 2021.

Ebene 4 – Kommunaler Richtplan (Gemeinde): Der kommunale Richtplan konkretisiert und ergänzt verbindlich die Ziele und Vorgaben der übergeordneten Richtpläne. Er zeigt die langfristig angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde auf. Der kommunale Richtplan zeigt z. B. auf, wie eine qualitätsvolle Innenentwicklung in der Gemeinde konkret erfüllt werden kann. Der kommunale Richtplan ist wie die übergeordneten Richtpläne behördenverbindlich. In der Ortsplanungsrevision Wetzikon werden die kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr überarbeitet.

Ebene 5 – Kommunale Nutzungsplanung: Bau- und Zonenordnung (BZO): Das wichtigste Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) und dem kommunalen Richtplan ist die kommunale Nutzungsplanung, bestehend aus dem Baureglement und dem Zonenplan. Die kommunale Nutzungsplanung ist eigentümerverbindlich. Sie zieht die Grenze zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen und macht Vorschriften, wo, was und wie gebaut werden darf.

Quelle: www.vielsichtig.wetzikon.ch

Themen-Dossier

Im Online-Dossier findest du künftig alle Beiträge, die zum Thema Ortsplanungsrevision Wetzikon publiziert wurden.

Barbara Tudor