Gemäss den kantonalen Bestimmungen gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk wie Raketen, Vulkane etc. eingehalten werden.
«Da sich der Festplatz innerhalb dieses Mindestabstandes befindet, ist auf ein Abfeuern von jeglichem Feuerwerk zu verzichten», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.