Die Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht sorgt bei der Liegenschaften-Verwaltung der Gemeinde Dürnten für Ärger. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, habe der Bundesrat beschlossen, dass ab dem 13. September 2021 in allen Hallenbädern ein Covid-Zertifikat ab 16 Jahren vorgewiesen werden müsse.
Unverhältnismässiger Aufwand
Diese neue Vorschrift betreffe auch das Lernschwimmbecken Bogenacker. Sie führe damit aber zu einem unverhältnismässigen Personal- und Kontrollaufwand, weshalb das Lernschwimmbecken für die Öffentlichkeit bis mindestens nach den Herbstferien 2021 geschlossen bleibe. Sollte es diesbezüglich Änderungen geben, würden diese auf der Homepage der Gemeinde Dürnten kommuniziert.