Wie die Gemeinde Bäretswil mitteilt, ist die Gemeinde der Pilzkontrollstelle in Wetzikon angeschlossen. Ab sofort bis zum Ende der Pilzsaison, ca. Ende Oktober, kann das Sammelgut dort kontrolliert werden lassen.
Nur bekannte Pilze sammeln
Weiter weist die Gemeinde auf die Pilzschutzverordnung im Kanton Zürich hin. Demnach dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
Die ausgestellten Kontrollscheine sind nur 24 Stunden gültig. Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen. Kauf, Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne Kontrollschein ist verboten. Die Konsumenten werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von der Kontrolle Gebrauch zu machen und nur kontrollierte Pilze zu geniessen. Das Sammeln der Pilze in Plastiksäcken ist zu unterlassen, da sonst das ganze Sammelgut konfisziert werden muss. Die Sammler werden gebeten, sich strickt an die Kontrollzeiten zu halten.