Wegen der Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumplanung brauche es für das umfangreiche Projekt eine Sondernutzungsplanung, begründete das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung vom Dienstag seinen Entscheid vom 24. Juni. Die Baubewilligung für "Futuro", die von der Gemeinde Elm im März 2020 erteilt wurde, ist damit aufgehoben.
In einer Sondernutzungsplanung seien "alle aus dem Bauvorhaben resultierenden Auswirkungen zu erfassen und gegeneinander abzuwägen". Dies müsse unter Mitwirkung der Bevölkerung geschehen. Das kantonale Departement Bau und Umwelt hatte den Ausbau der Beschneiungsanlagen mit einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone bewilligt und auf ein Planverfahren für die Sondernutzung verzichtet. Dies ist laut dem Urteil des Verwaltungsgericht nicht zulässig.