Die 2020 eingereichte Einzelinitiative, welche die Aufnahme der bestehenden Gleisanlage des Stammgleise in den kommunalen Richtplan der Gemeinde inklusive dem Anschluss an das SBB-Netz verlangt, ist inzwischen mit Unterstützung des Ortsplanungsbüros als Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr aufbereitet worden. Der Gemeinderat hat diese Teilrevision zuhanden des planungsrechtlichen Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Ab 25. Juni 2021 liegen die Unterlagen zu dieser Teilrevision nun bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Dies teilte die Gemeinde Bubikon heute mit.
Gemeinderat lehnt Initiative ab
Gleichzeitig seien die Region Zürcher Oberland (RZO) sowie die Nachbargemeinden zur gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung sowie die kantonale Baudirektion zur Vorprüfung eingeladen worden. Im Raumplanungsbericht, welcher Teil der Planungsvorlage ist, zeigt der Gemeinderat nochmals auf, weshalb er die Initiative ablehnt. Die Stimmberechtigten werden an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2021 über die Einzelinitiative und damit über die Teilrevision des Richtplans Verkehr entscheiden können.