Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen müssen bis Mitte Juni zurückgeschnitten werden. Dies teilt das Tiefbauamt mit. Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung, müsse jederzeit möglich sein. Diese sog. Lichtraumprofile seien durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten, so die Mitteilung.
- In Sichtbereichen von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen nicht höher als 80 cm sein.
- Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein.
- Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
Nach Ablauf der Frist werden durch die Gemeinde ausgeführte Rückschnitte verrechnet.