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Dürnten
30.05.2021

Nauengut: Gemeinde Dürnten stellt Aussagen aus einem SP-Flyer richtig

Die Gemeinde Dürnten stellt Aussagen aus dem SP-Flyer richtig.
Die Gemeinde Dürnten stellt Aussagen aus dem SP-Flyer richtig. Bild: Alters- und Pflegeheim Nauengut/zo24
Die Gemeinde Dürnten nimmt Stellung zu einem neulich verschickten Flyer der SP Dürnten. Dieser enthalte falsche Aussagen, die richtiggestellt werden sollen.

Mit dem neulich von der SP Dürnten verteilten Flugblatt zum Thema Zentrum Nauengut ist die Gemeinde Dürnten nicht einverstanden. In ihrer Mitteilung schreibt sie: «Der soeben verteilte Flyer enthält leider falsche Aussagen, welche der Gemeinderat hiermit richtigstellen möchte.». Der Gemeinderat befürworte einen fairen, demokratischen Abstimmungskampf mit Ja- und Nein-Parolen. Er erachte es in diesem Fall jedoch als seine Pflicht, die Stimmberechtigten über die falschen Aussagen im Flyer der SP in Kenntnis zu setzen.

Das Erbe von Hans und Lilly Knecht-Wethli

Wie die Gemeinde Dürnten schreibt, sei falsch, dass das Erbe von Hans und Lilly Knecht-Wethli an eine private, gewinnorientierte Aktiengesellschaft übertragen werden soll. Richtig sei, dass das Erbe weiterhin bei der Stiftung Hans und Lilly Knecht-Wethli verbleibe, welche im Rahmen ihrer Möglichkeiten wie bisher gewisse Investitionen im Nauengut finanzieren wird. Im Übrigen soll eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft gegründet werden, welche zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde bleibt.

Keine Zweckentfremdung

Im Flyer ist zu lesen, dass der Alters- und Pflegheimfonds mit 1.5 Mio. Franken zweckentfremdet werde. Davon könne keine Rede sein, so die Gemeinde Dürnten. Die Mittel des Fonds würden in das Eigenkapital des Unternehmens übertragen, wodurch die bestehenden Traditionen des APH Nauengut weitergeführt werden können, in dem z.B. von diesem Geld Dekorationen oder andere Anschaffungen für die Bewohnenden getätigt werden. Diese Übertragung habe das Gemeindeamt des Kantons Zürich im Rahmen der Vorprüfung des Geschäfts genehmigt.

Verweis auf elektronische Aktenauflage

Die Gemeinde verweist auf ihre Website, wo die Akten elektronisch auflägen. Insbesondere das Dokument „Fragen und Antworten zum Projekt“, aber auch der Beleuchtende Bericht in den Abstimmungsunterlagen, würden einen guten Überblick bieten, um sich über die Vorlage zu informieren.

Barbara Tudor