Den Stimmbürgern der Eigentümergemeinden wird ein viel zu optimistisches Sanierungskonzept vorgegaukelt. Nach Annahme des Nachlassvertrags durch die Gläubiger und Einschuss von 50 Millionen der Gemeinden sieht die Situation folgendermassen aus: Ein Neubau im Rohbau und zwei sanierungsbedürftige Altbauten.
Der Finanzierungsbedarf zur Fertigstellung des Neubaus und Sanierung der Altbauten beträgt vorsichtig gerechnet mindestens 180 Millionen. Gemäss GZO soll dies mit Fremdkapital geschehen. Nach dem jetzigen finanziellen Debakel wird sich kein Fremdkapital finden lassen. Ausser die Gemeinden besichern den Kredit und handeln den Steuerzahlern ein massives Risiko ein.
Beim nächsten Crash, und der ist anhand der Finanzkraft des GZO unabwendbar, lassen sich die Millionenschulden nicht auf die Gläubiger abwälzen. Dann stehen die Steuerzahler im Feuer und werden sich die Wunden lecken.