Die Sozialpartner – der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz – haben den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Branche erfolgreich neu verhandelt. Der GAV gilt für die nächsten drei Jahre und wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Er tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt somit für alle Tankstellenshop-Betriebe in der Schweiz.
Höhere Mindestlöhne bis 2028
Der neue GAV sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne vor. Bis 2028 steigen diese in allen Kategorien um insgesamt CHF 120.–. Die Anpassung erfolgt über drei Jahre mit jeweils CHF 40.– Erhöhung pro Jahr. Damit soll die Lohnentwicklung der Branche gestärkt und die Attraktivität der Arbeitsplätze erhöht werden.
Mehr Planbarkeit im Arbeitsalltag
Ein zentrales Ziel der Verhandlungen war die Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Neu müssen Arbeitspläne mindestens drei Wochen im Voraus bekannt sein. Die Mindesteinsatzzeit beträgt künftig zwei Stunden. Mitarbeitende mit niedrigem Pensum erhalten zudem mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Einsätze.