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Bubikon
24.10.2025
25.10.2025 09:24 Uhr

GZO-Einlage: Gemeinderat und RPK dagegen

Der Gemeinderat und die RPK Bubikon sind gegen die GZO-Kapitaleinlage. (Symbolbild)
Der Gemeinderat und die RPK Bubikon sind gegen die GZO-Kapitaleinlage. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Bubikon
Der Gemeinderat Bubikon hat den beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom 30. November 2025 publiziert. Gemeinderat und RPK lehnen die Kapitalerhöhung ab.

Am 30. November 2025 stimmen die Bubikerinnen und Bubiker über die Kapitaleinlage für das GZO-Spital in der Höhe von 3,1 Mio. Franken ab. Sowohl der Gemeinderat als auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) lehnen die Vorlage ab. Die Finanzierung von Akutspitälern sei Aufgabe des Kantons und nicht der Gemeinden. Die im vorliegenden Fall angewandte «Laissez-faire-»Politik des Kantons sei nicht akzeptabel.

Sanierungsplan «ambitioniert und mit Risiken behaftet»

Der Sanierungsplan und die beabsichtigte Integration in einen Spitalverbund sei mit hohen Unsicherheiten verbunden. Von den Gemeinden beauftragte Fachexperten hätten den Businessplan in gewissen Teilen als «ambitioniert», aber insgesamt als plausibel eingestuft. Die Fachexperten halten jedoch auch fest, dass der Kapitaleinschuss mit Risiken behaftet sei, vor allem für den Fall, dass der anvisierte Spitalverbund nicht zustande komme.

«Die Idee der Integration in einen 'Spitalverbund Zürich Ost' ist aktuell lediglich eine Vision, deren Realisierbarkeit noch mit grossen Fragezeichen verbunden ist.»
Gemeinderat Bubikon

Spitalverbund: «Nur eine Vision»

Gemeinderat und RPK erachten die Ausführungen und Einschätzungen der Fachexperten als zu optimistisch. Der Sanierungsplan und der Businessplan würden auf Planrechnungen und Prognosen basieren, die mit grossen Unsicherheiten behaftet seien.

«Die Idee der Integration in einen 'Spitalverbund Zürich Ost' ist aktuell lediglich eine Vision, deren Realisierbarkeit noch mit grossen Fragezeichen verbunden ist», heisst es im Bericht weiter. Ob dieser Verbund einst realisierbar sein wird, könne aktuell nicht beurteilt werden.

Steuererhöhung als Folge

Die Gemeinde Bubikon müsste die 3,1 Mio. Franken vollständig am Fremdkapitalmarkt aufnehmen. Auf das Darlehen würden Zinsen anfallen. Da in den nächsten Jahren sehr hohe Investitionen in die kommunale Infrastruktur wie Schulgebäude, Turnhallen, Werkhof von geschätzt rund 70 Millionen Franken anfallen, bedeute dies eine zusätzliche Erhöhung der künftig schon sehr grossen Schuldenlast.

Refinanzierung dauert 12 Jahre

Zur Finanzierung der beantragten Investition und für den schrittweisen Abbau der Schuldenlast müsste der Steuerfuss um 1 % erhöht werden. Die Refinanzierung der Kapitalerhöhung bei der GZO AG würde gemäss Gemeinderat zwölf Jahre dauern.

«In der Abwägung von Chancen und Risiken ist der Gemeinderat zur Überzeugung gelangt, dass die finanzielle Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon mit dem vorliegenden Plan nicht zielführend ist und für die Gemeinde zu hohen Risiken beinhaltet.» Die Wahrscheinlichkeit sei gross, dass die Aktionärsgemeinden mittelfristig zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen müssten.

Beleuchtender Bericht

Patientenbetreuung gemäss Regierungsrat sichergestellt

Bei einer Schliessung des GZO Spitals müssten über 9'000 stationäre Behandlungen und rund 120'000 ambulante Fälle pro Jahr durch andere Leistungserbringer übernommen werden. Gemäss Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich wäre dies möglich. Der Regierungsrat hielt dies bereits in seinem Beschluss vom 27. März 2024 fest.

Barbara Tudor