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Hinwil
05.09.2025
05.09.2025 09:30 Uhr

Gemeinde legt Gewässerraum fest

Gewässer und angrenzende Flächen im Siedlungsgebiet unterliegen neuen Schutzbestimmungen. (Symbolbild)
Gewässer und angrenzende Flächen im Siedlungsgebiet unterliegen neuen Schutzbestimmungen. (Symbolbild) Bild: Kanton St.Gallen
Die Gemeinde Hinwil hat die Festlegung des Gewässerraums an kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Die Unterlagen liegen ab dem 5. September öffentlich auf.

Seit 2011 sind Kantone verpflichtet, entlang aller Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden. Dieser Raum schützt die Uferbereiche und verhindert eine weitere bauliche Verdichtung direkt an Flüssen, Bächen und Seen.

Die Gemeinde Hinwil hat diese Vorgabe für die kommunalen Gewässer im Siedlungsgebiet umgesetzt. Grundlage ist die kantonale Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV).

Öffentliche Auflage bis Anfang November

Die Pläne liegen vom 5. September bis 3. November 2025 bei der Abteilung Tiefbau und Werke der Gemeinde öffentlich zur Einsicht auf. Zusätzlich sind die Gewässerräume im kantonalen GIS-Browser unter www.maps.zh.ch abrufbar.

Einwendungen möglich

Während der Auflagefrist von 60 Tagen kann jedermann schriftlich Einwendungen gegen die Festlegung erheben. Diese müssen begründet und im Doppel eingereicht werden.

Zürioberland24/gg