Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Gossau ZH
29.08.2025

Nächste Gemeindeversammlung: Darum geht's

Die Gemeindeversammlung findet wie immer in der Ref. Kirche Gossau ZH statt.
Die Gemeindeversammlung findet wie immer in der Ref. Kirche Gossau ZH statt. Bild: Carmen Tudor
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Montag, 8. September 2025 statt. Es sind zwei Geschäfte traktandiert: die Totalrevision des kommunalen Richtplans Verkehr und eine Stellenerweiterung in der Schulsozialarbeit.

Der kommunale Richtplan Verkehr (kRPV) ist ein Steuerungsinstrument der Gemeinde für die Verkehrsentwicklung. Mit ihm wird die langfristige Entwicklung für 15 bis 20 Jahre koordiniert. Ausserdem konkretisiert er die verbindlichen übergeordneten Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans.

Kommunale Verkehrsziele

Der aktuelle kRPV stammt aus dem Jahr 2000. Weil sich in der Zwischenzeit regionale und kantonale Planungen verändert haben, hat der Gemeinderat den Richtplan angepasst und Ziele definiert. In dem Prozess wurde auch eine Stichprobenbefragung in der Bevölkerung durchgeführt und es fanden zwei Workshops statt. Nun liegt die revidierte Richtplanung zur Abstimmung vor.

Übergeordnetes Ziel ist es, ein umweltverträgliches Gesamtverkehrssystem zu verfügen und betroffene Anspruchsgruppen bei der Planung einzubeziehen. Auch soll der Anteil des Fuss- und Veloverkehrs erhöht werden. Der kRPV wurde öffentlich aufgelegt und sowohl den Nachbargemeinden als auch dem Kanton vorgelegt. Inputs daraus seien in die nun vorliegende Fassung eingeflossen, so der Gemeinderat. Der kRPV soll per 31. März 2026 in Kraft treten.

Erweiterung in der Schulsozialarbeit

Die Schule Gossau beantragt den Gossauer Stimmberechtigten, einer Erhöhung der Schulsozialarbeit um 50 Prozent von heute 180 auf 230 Prozent zuzustimmen. Der Bedarf an Beratungen sei stark gestiegen. Ein Bezirksvergleich zeige zudem, dass die Stellenprozente mittlerweile knapp bemessen seien – Gossau befinde sich im Vergleich an zweitletzter Stelle. Die Mehrkosten betragen rund 90 000 Franken im Jahr.

Anfragen gemäss Gemeindegesetz

Wie gewohnt werden an der Gemeindeversammlung auch Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz behandelt. Stimmberechtigte können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen.

Gemeindeversammlung Gossau

Montag, 8. September 2025, 20 Uhr
Ref. Kirche Gossau ZH

Gut zu wissen

Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz müssen schriftlich bis spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung an den Gemeindevorstand eingereicht werden. Der Gemeindevorstand muss die Anfrage bis spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich beantworten.

An der Gemeindeversammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Informationen über die Möglichkeit von Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes findest du unter zh.ch.

Barbara Tudor