Der kommunale Richtplan Verkehr (kRPV) ist ein Steuerungsinstrument der Gemeinde für die Verkehrsentwicklung. Mit ihm wird die langfristige Entwicklung für 15 bis 20 Jahre koordiniert. Ausserdem konkretisiert er die verbindlichen übergeordneten Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans.
Kommunale Verkehrsziele
Der aktuelle kRPV stammt aus dem Jahr 2000. Weil sich in der Zwischenzeit regionale und kantonale Planungen verändert haben, hat der Gemeinderat den Richtplan angepasst und Ziele definiert. In dem Prozess wurde auch eine Stichprobenbefragung in der Bevölkerung durchgeführt und es fanden zwei Workshops statt. Nun liegt die revidierte Richtplanung zur Abstimmung vor.
Übergeordnetes Ziel ist es, ein umweltverträgliches Gesamtverkehrssystem zu verfügen und betroffene Anspruchsgruppen bei der Planung einzubeziehen. Auch soll der Anteil des Fuss- und Veloverkehrs erhöht werden. Der kRPV wurde öffentlich aufgelegt und sowohl den Nachbargemeinden als auch dem Kanton vorgelegt. Inputs daraus seien in die nun vorliegende Fassung eingeflossen, so der Gemeinderat. Der kRPV soll per 31. März 2026 in Kraft treten.