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Fischenthal
11.07.2025

Fischenthal schreibt Ersatzwahl aus

Bild: zvg
Nach dem Tod des Friedensrichters Daniel Gerber wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2027 gesucht. Die Ersatzwahl erfolgt nach dem Verfahren der stillen Wahl. Wahlvorschläge können bis am 20. August 2025 eingereicht werden.

Die Gemeinde Fischenthal hat die Ersatzwahl für das Friedensrichteramt ausgeschrieben. Für den verstorbenen Friedensrichter Daniel Gerber soll eine neue Amtsinhaberin oder ein neuer Amtsinhaber für die verbleibende Amtsdauer bis 2027 gewählt werden.

Wie die Gemeinde Fischenthal mitteilt, erfolgt die Wahl nach dem Verfahren der stillen Wahl. Kommt nur ein gültiger Wahlvorschlag zustande, gilt die vorgeschlagene Person als gewählt.

Frist für Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 20. August 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhofstrasse 2, einzureichen. Zur Fristwahrung müssen die Vorschläge zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich. Der Wahlvorschlag muss Angaben zur Person enthalten: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und – falls vorhanden – die Parteizugehörigkeit. Optional kann auch ein Rufname aufgeführt werden.

Unterschriften und Formular

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen aus der Gemeinde Fischenthal eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person darf nur einen Vorschlag unterschreiben. Ein Rückzug der Unterschrift ist nicht möglich.

Das offizielle Formular für Wahlvorschläge steht auf der Website der Gemeinde Fischenthal zur Verfügung. Es kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf Wunsch per Post zugestellt werden.

Weitere Schritte

Nach Ablauf der Eingabefrist werden die Wahlvorschläge auf der Website der Gemeinde veröffentlicht. Danach läuft eine weitere siebentägige Frist, in der Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden können.

Erfüllt keiner der eingereichten Vorschläge die Bedingungen für eine stille Wahl, wird ein Urnengang durchgeführt. Der Termin für einen allfälligen ersten Wahlgang ist der 30. November 2025, ein zweiter Wahlgang würde am 8. März 2026 stattfinden. Wahlvorschläge aus dem ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten, sofern sie nicht bis zum 5. September 2025 zurückgezogen oder ersetzt werden.

Rechtsmittel

Gegen die Wahlanordnung kann innert fünf Tagen nach der Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Hinwil eingereicht werden. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zürioberland24/gg