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Wetzikon
28.04.2025

Gemeindeordnung soll teilrevidiert werden

Bild: AdobeStock/ZO24
Der Stadtrat plant Änderungen an der Gemeindeordnung. Antrag und Weisung gehen zur Beschlussfassung ans Parlament.

Die Gemeindeordnung (GO) der Stadt Wetzikon wurde am 13. Juni 2021 total revidiert und ist seit 1. November 2021 in Kraft.

Aufgrund einer Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 9. Mai 2022 müssen Parlamentsgemeinden bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ihre Bestimmungen zur Wahl der Wahlbüromitglieder anpassen.

Der Stadtrat habe dies zum Anlass genommen und verwaltungsintern geprüft, ob weitere Änderungen an der GO getätigt werden müssen, heisst es in einer Mitteilung. Da die neue Gemeindeordnung erst seit rund drei Jahren in Kraft ist und sich im Grundsatz bewährt hat, habe der Stadtrat die Anpassungen lediglich in Form einer Teilrevision überprüft.

Mehr Kompetenz fürs Parlament

In Bezug auf das fakultative Referendum soll die Kompetenz des Parlaments gestärkt werden. Neu soll das Parlament Ausgabenbeschlüsse bis zu einer gewissen Summe abschliessend fassen können. Diese Anpassung führe zu einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse.

Zudem wurden «untergeordnete Bereinigungen von Unklarheiten und Lücken», die im Rahmen der alltäglichen Verwaltungstätigkeit seit Inkrafttreten der Gemeindeordnung 2021 aufgedeckt worden seien, angepasst.

Abstimmung 2026

Antrag und Weisung werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Verabschiedung durch das Parlament werde die teilrevidierte GO voraussichtlich im Frühjahr 2026 der Stimmbevölkerung unterbreitet. Anschliessend muss diese durch den Regierungsrat genehmigt werden. Die Inkraftsetzung sei auf den 1. Juli 2026 geplant.

Zürioberland24/bt