Die Abwasserreinigungsanlagen der Gemeinden Rüti sowie Dürnten und Bubikon stehen vor grossen Veränderungen. In den nächsten Jahren müssen beide ARA ihre gewässerschutzrechtliche Einleitungsbewilligung erneuern lassen. Dafür müssen gemäss Mitteilung der drei Gemeinden eine Reihe von neuen, strengeren Anforderungen zu erfüllen.
Verschärfte Grenzwerte
«Die ARA müssen künftig organische Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen) zu mindestens 80 Prozent eliminieren», schreiben die drei Gemeinden in ihrer gemeinsamen Mitteilung. Diese gelangen etwa durch Arzneimittel, Kosmetika oder Biozide ins Abwasser und können heute nicht oder nur geringfügig eliminiert werden. «Zudem wird der Grenzwert für Ammoniak- und Ammoniumstickstoff verschärft, und die ARA müssen künftig mehr Stickstoff aus dem Abwasser entfernen können.» Schliesslich müsse die Kapazität der beiden ARA an die Bevölkerungsentwicklung angepasst und die Betriebssicherheit verbessert werden.