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Leserbrief
Gossau ZH
16.04.2025

Der Parkonkel geht um

Hier nimmt man es sehr genau mit Büssen.
Hier nimmt man es sehr genau mit Büssen. Bild: zvg
Zürioberland24-Leser Hans Peter Derksen ärgert sich über eine Umtriebsentschädigung, die er zahlen sollte, weil er spätabends im Zentrum von Gossau sein Auto parkiert hatte.

Wer in Gossau spätabends auf einem der mehreren Parkplätze sein Auto abstellt, findet bei der Wegfahrt oft einen Zettel unter dem Scheibenwischer vor, mit Umtriebsentschädigung Fr. 60.- markiert. Offenbar hat er gegen ein privatrechtliches Audienzverbot verstossen und wird für seine Freveltat zu Kasse gebeten.

Das Audienzverbot haben Immobilienbesitzer erwirkt, die sich mehr Ordnung im Parkbetrieb wünschen. Doch erreichen sie ihr Ziel mit den nächtlichen Kontrollen? An den Besuchern zu dieser Tageszeit dürften sie sich kaum stören, weil bis auf die wenigen (noch verbliebenen) Restaurants die Gewerbetreibenden geschlossen haben.

Versprechen sie sich mit den «Strafaktionen», – so werden sie von den Betroffenen jedenfalls verstanden –, eventuell pädagogische Wirkungen für den Tagesbetrieb? Das ist doch sehr fraglich, wer zur Tageszeit seine Kommissionen in Gossau macht, wird sein Fahrzeug in aller Regel nur gerade für deren Dauer abstellen.

Oder sind die Kontrollen gar reiner Selbstzweck der damit betrauten Gesellschaften, die damit rechnen, dass die Umtriebsentschädigungen von den ertappten Sündern zur Vermeidung von Ärger umgehend bezahlt werden? Und die dabei ihren Job mitunter oberflächlich wahrnehmen, wie in meinem Fall, wo der damit befasste Statthalter schliesslich von Strafe Abstand nahm.

Hans Peter Derksen, Bertschikon