Der Gemeinderat Bäretswil hat eine Gemeindeversammlung auf Mittwoch, 11. Juni 2025 angesetzt. Zur Abstimmung stehen die Jahresrechnung 2024, die Teilrevision der BZO zum Mindestabstand von Windrädern sowie die Erheblicherklärung einer Einzelinitiative zur Einführung einer Grüngutabfuhr.
Initiative Grüngutabfuhr
Eine Stimmberechtigte der Gemeinde hat eine Einzelinitiative «Einführung Grüngutabfuhr» eingereicht. Der Gemeinderat hat diese für gültig erklärt und verabschiedet sie zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung über die Erheblicherklärung und empfiehlt Annahme. Anschliessend wird der Gemeinderat eine entsprechende Umsetzungsvorlage ausarbeiten.
BZO Teilrevision - Gemeinderat empfiehlt Ablehnung
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2024 die Initiative «Mindestabstand von Windrädern» als erheblich erklärt. Beim Bau von Windkraftanlagen ausserhalb der Bauzone ist der Standort in einem «Eignungsgebiet Windenergie» gemäss kantonalem Richtplan Voraussetzung.
In der Zwischenzeit wurden alle drei Gebiete ausgeschlossen, welche für Standorte von Windenergieanlagen zur Diskussion gestanden haben. Deshalb ist ein Bau von grösseren Windenergieanlagen auf Gemeindegebiet gar nicht mehr möglich. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Bäretswil wird der Gemeindeversammlung zur Abstimmung verabschiedet. Der Gemeinderat empfiehlt Ablehnung.