Das Thema ist nicht neu. Die Fachkommission II (FK II) hatte bereits im Februar 2024 das Postulat «Erneuerung der Zusammenarbeit der Stadt Wetzikon und der Spitex Bachtel AG» eingereicht. Darin wird der Stadtrat eingeladen, die aktuelle Leistungsvereinbarung mit der Spitex Bachtel zu überprüfen, zu aktualisieren und künftig periodisch sowie bei Bedarf anzupassen. Auch soll der Stadtrat prüfen, ob die Vergabe der Spitex-Leistungen für die spitalexterne Hilfe und Pflege künftig in einem Submissionsverfahren ausgeschrieben werden sollen.
Veränderte Pflegelandschaft
Die Fachkommission II begründet die Überprüfung damit, dass sich die Pflegelandschaft seit Abschluss der Leistungsvereinbarung im Jahr 2016 geändert habe.
Der Fokus richte sich zunehmend auf altersgerechtes Wohnen und weg von Alters- und Pflegeheimen. «Betagte Menschen sollen länger in ihren vier Wänden wohnen können. Erst wenn dies auch mit professioneller Unterstützung nicht mehr möglich ist, sollen sie im Pflegeheim untergebracht und betreut werden», schreibt die FK II in ihrem Postulat. Damit ändere sich das Arbeitsfeld der Spitex. Sie sei vermehrt bei Menschen mit höherem Pflegebedarf tätig. In diesem neuen Arbeitsfeld entstehe der Bedarf an Vernetzung von Dienstleistungen. Die Spitex müsse mit Spitälern, Ärzten, pflegenden Angehörigen und Pflegeheimen die Pflege koordinieren, um die neu gesetzten Ziele zu erreichen.
FK II fordert Kostentransparenz
Da die Leistungen der Spitex Bachtel in «bedeutendem Umfang» von den Gemeinden mitfinanzert würden, müssten diese detaillierten Kennzahlen zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Aufgaben im Controlling wahrnehmen könnten.
Die Spitex Bachtel AG verrechne aufgrund ihres Leistungsauftrags höhere Restkosten als die übrigen Leistungserbringer ohne Leistungsauftrag. Im Durchschnitt würden die Normkosten pro Stunde bei Organisationen mit Leistungsauftrag ca. 50 Franken höher als bei Organisationen ohne Leistungsauftrag liegen. «Nicht im Detail ausgewiesen ist, wie sich diese Mehrkosten rechtfertigen», so die FK II. Der höhere Preis werde damit begründet, dass Organisationen mit Leistungsauftrag zur Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, z. B. Aufnahmepflicht, verpflichtet seien.
Zusätzlich zahle die Stadt Wetzikon gemäss Pflegegesetz 50 Prozent der Kosten der Spitex Bachtel AG für nichtpflegerische Spitex-Leistungen. Dazu gehören Leistungen im hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich für Personen, die wegen Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen. «Übrige Leistungserbringer rechnen diese Dienstleistungen jedoch nur mit dem Klienten ab und bieten diese deutlich günstiger an als die Spitex Bachtel AG», so die FK II weiter.
Das Gesamtbudget 2024 der Stadt Wetzikon für Spitex-Pflegeleistungen beträgt gemäss FK II 3'200'000 Franken. Davon würden 75 % für die Spitex Bachtel AG aufgewendet, 950'000 Franken seien für andere Leistungserbringer geplant.