Die Schulpflege der Schulgemeinde Hinwil legte den Stimmberechtigten das Budget und den Steuerfuss an der Schulgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vor. Die Stimmberechtigten wiesen das Budget und den Steuerfuss ohne Anträge zum Budget zurück (wir berichteten).
Die Schulpflege legte den Stimmberechtigten daraufhin ein geändertes Budget mit einem reduzierten Steuerfuss an der Schulgemeindeversammlung vom 19. März 2025 vor. Dieses angepasste Budget erfüllte allerdings die gesetzliche Vorgabe zum Haushalts-Gleichgewicht nicht: Der budgetierte Aufwandüberschuss übertraf den maximal zulässigen Aufwandüberschuss um ein Prozent. Die Gemeindeversammlung wies auch das zweite Budget zurück.
Überschreitung gering
Das Gemeindegesetz sieht vor, dass die Gemeindeversammlung bis Ende Jahr das Budget und den Steuerfuss der Gemeinde für das folgende Jahr beschliesst. Falls die Gemeinde dies nicht selbst bis Ende März des betreffenden Jahres getan hat, legt der Regierungsrat den Steuerfuss des laufenden Jahres fest.
Der Regierungsrat sieht keinen Grund, vom Budgetantrag der Schulpflege vom 19. März 2025 abzuweichen, wie es in einer Mitteilung heisst. «Zwar müsste der Steuerfuss um einen Prozentpunkt erhöht werden, damit er der Vorgabe zum Haushaltsgleichgewicht entspricht. Weil die Überschreitung sehr gering ist und eine grosse Anzahl Steuerzahlender von einer Steuererhöhung betroffen wäre, erachtet er dies aber als unverhältnismässig.»
Er legt deshalb den Steuerfuss gemäss dem Antrag der Schulpflege an die Schulgemeindeversammlung auf 73 Prozent fest.
Die Schulgemeinde Hinwil zeigt sich in einer Mitteilung erleichtert: «Die Schulpflege ist erfreut, dass mit der Beschlussfassung des Regierungsrates der Notbudgetbetrieb per sofort aufgehoben werden kann und ein ordentlicher Budgethaushalt zur Verfügung steht.»