Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Bubikon wurde überarbeitet, um baurechtliche Begriffe zu aktualisieren und bestimmte Vorschriften zu liberalisieren, wie etwa die Schrägdachvorgabe und die Gebäudehöhe in der Zone für öffentliche Bauten. Neu eingeführt wurde auch eine Grünflächenziffer, die die Biodiversität fördern und die Auswirkungen des Klimawandels verringern soll.
35 Rückmeldungen
Im Rahmen der Anhörung zwischen dem 3. Dezember 2024 und dem 11. Februar 2025 gingen 35 Rückmeldungen zur revidierten BZO bei der Gemeindeverwaltung ein. Kritisiert wurden insbesondere die Grünflächenziffer und die grosszügigeren Bestimmungen für Gebäude im Bereich öffentlicher Bauten.
Die Grünflächenziffer soll die Biodiversität schützen und die Klimafolgen lokal mindern. Die neuen Bestimmungen für das Schulareal sollen den Architekten mehr Gestaltungsfreiheit geben, um wichtige Grün- und Freiflächen zu erhalten.