Der Rekurrent stiess sich an den Fördermassnahmen für künftige Wärmeverbünde, weil diese seiner Ansicht nach gegen die Wettbewerbsregeln verstossen würden. Der Bezirksrat gab dem Rekurrenten soweit recht, als diese Massnahmen eine Ungleichbehandlung der Einwohnenden zur Folge hätten.
Förderung von Anschluss ans Wärmenetz soll bleiben
Der Gemeinderat präzisierte daher die Förderbestimmungen für den Anschluss ans Wärmenetz. Anschlüsse an private Wärmeverbünde werden im gleichen Umfang gefördert wie Anschlüsse an die Verbünde der Gemeindewerke. Es findet somit keine Bevorzugung der öffentlichen Wärmeverbünde statt.
Die Förderung ist auch nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt und steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Rüti offen.
Wärmepumpen werden wie bisher durch die Gemeinde nicht finanziell unterstützt, da hier der Kanton grosszügige Förderbeiträge vorsieht. Die Förderbeiträge der Gemeinde sind als Ergänzung zur kantonalen Förderung vorgesehen.