Auf Antrag der provisorischen Sachwalterin der Steiner AG und nach Durchführen der gesetzlich vorgesehenen Nachlassverhandlung hat das Bezirksgericht Zürich die definitive Nachlassstundung genehmigt. Dies teilt die Steiner AG mit. Die definitive Nachlassstundung sei für sechs Monate, bis am 7. August 2025, bewilligt. Das Nachlassgericht hat Wicki Partners AG als definitive Sachwalterin eingesetzt.
Zoff mit dem GZO
Die Steiner AG war als Generalunternehmer am Neubau des GZO-Spitals beteiligt, kündigte jedoch im Mai 2024 den Vertrag, weil das GZO Spital die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr leistete. Seither steht der Neubau still.
Das GZO kritisierte den Ausstieg damals scharf, die Steiner AG wehrte sich öffentlich gegen die Vorwürfe (wir berichteten).