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13.02.2025

Steiner AG in definitiver Nachlassstundung

Bild: Steiner AG
Das Bezirksgericht Zürich gewährt der Firma Steiner AG die definitive Nachlassstundung. Das Unternehmen war als Generalunternehmer für den GZO-Neubau tätig, kündigte den Vertrag mit dem GZO jedoch, weil das Spital seinen Zahlungen nicht nachkam.

Auf Antrag der provisorischen Sachwalterin der Steiner AG und nach Durchführen der gesetzlich vorgesehenen Nachlassverhandlung hat das Bezirksgericht Zürich die definitive Nachlassstundung genehmigt. Dies teilt die Steiner AG mit. Die definitive Nachlassstundung sei für sechs Monate, bis am 7. August 2025, bewilligt. Das Nachlassgericht hat Wicki Partners AG als definitive Sachwalterin eingesetzt.

Zoff mit dem GZO

Die Steiner AG war als Generalunternehmer am Neubau des GZO-Spitals beteiligt, kündigte jedoch im Mai 2024 den Vertrag, weil das GZO Spital die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr leistete. Seither steht der Neubau still.

Das GZO kritisierte den Ausstieg damals scharf, die Steiner AG wehrte sich öffentlich gegen die Vorwürfe (wir berichteten).

Zürioberland24/bt