Der Gemeinderat Rüti hatte am 20. August 2024 das bestehende Programm zur Förderung von Energie- und Klimamassnahmen angepasst und per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.
Rekurs beim Bezirksrat Hinwil
Weil dagegen beim Bezirksrat Hinwil ein Rekurs mit aufschiebender Wirkung eingereicht wurde, konnte dieses neue Förderreglement nicht umgesetzt werden: Der Gemeinderat sah sich daher gezwungen, weiterhin das alte Förderreglement vom Januar 2023 anzuwenden.
Vor Weihnachten behandelte der Bezirksrat Hinwil den Rekurs. Er stellte im Wesentlichen fest, dass kein gültiger Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen vom 10. Januar 2023 vorliege. Der Bezirksrat Hinwil trat daher aus prozessualen Gründen nicht auf den Rekurs ein, äusserte sich zu einigen der Bestimmungen, die geändert werden sollten, allerdings kritisch.