Seit April 2024 können Bauprojekte über die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» elektronisch eingereicht werden. Die Stadt Wetzikon ist seit Beginn an diese Plattform angeschlossen.
Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Diese Anpassungen erlauben es, dass ab 1. Januar 2025 die baurechtlichen Verfahren komplett über diese Plattform durchgeführt werden können, teilt der Stadtrat in seiner Mitteilung mit.
Rund um die Uhr
Die elektronische Einreichung des Baugesuchs würden für die Gesuchstellenden in vielerlei Hinsicht einen Vorteil darstellen. «Zunächst lassen sich Baugesuchsunterlagen rund um die Uhr von jedem Ort aus online einreichen, ohne dass man zur Post oder in die Stadtverwaltung gehen muss», so der Stadtrat. Zudem müssten keine Papierunterlagen mehr ausgedruckt werden.
Auch die öffentliche Auflage ist auf digitalem Weg erreichbar. Die Website «eAuflageZH» gewähre – während der Dauer einer öffentlichen Auflage – den entsprechenden Einblick in laufende Verfahren. «Seit die Stadt Wetzikon diesen Service anbietet, wurden keine Einsichten in Gesuchsunterlagen in Papierform gewünscht», so der Stadtrat.
Entlastung der Verwaltung
Für die Verwaltung bedeute die Umstellung auf ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren ebenfalls eine Erleichterung bei der Bearbeitung der Baugesuche.
Die digitalen Unterlagen werden automatisch in die städtische Geschäftsverwaltungssoftware übertragen, sodass sie nicht aufwändig bei der Bauherrschaft nachgefragt und mit Papierplänen abgeglichen werden müssen. «Damit wird maximale Flexibilität geschaffen und die Umwelt geschont», so die Stadt weiter. Zudem hätten die Gesuchstellenden den Status ihres Gesuchs stets im Überblick. «Das volldigitale Baubewilligungsverfahren vereinfacht den Informationsaustausch, verschafft allen Beteiligten mehr Transparenz und spart ebenfalls Zeit sowie und Kosten», sagt Stefan Lenz, Hochbau + Planung.