Man liest von Beraterkosten, schwieriger Suche nach einem neuen Verwaltungsrat und einem Finanzierungsbedarf von ungefähr 50 Millionen Franken. Aber es ist verdächtig ruhig um das Sanierungskonzept der GZO AG, welches Ende Oktober publiziert wurde.
Auf den ersten Blick erscheint das Sanierungskonzept als umfangreich, detailliert und durch externe Beratung gestützt – also seriös. Wie so häufig ist aber wichtig, was nicht darin steht. Und dies sind ausgerechnet die zentralen Punkte in einer Sanierungssituation:
- Es fehlt das Szenario einer Auffanggesellschaft.
- Es fehlt ein Überblick über die gesamten erforderlichen Finanzierungen.
- Es fehlt der Plan, wie der Spitalbetrieb wieder finanziell gesund betrieben werden kann.
Das Sanierungskonzept ist nicht auf eine zukunftsfähige Lösung angelegt, sondern auf ein Überleben der rechtlichen Hülle GZO AG. Es würde aber richtigerweise darum gehen, den Spitalbetrieb – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen, Immobilien – zu retten.
Fehlendes Szenario Auffanggesellschaft
Das Sanierungskonzept stellt als Alternativen den Konkurs und die Sanierung durch Schuldenschnitt und Finanzierung durch die Gemeinden dar. Dieser Logik folgend müssen die Gemeinden die GZO AG finanzieren, wenn sie an einem Spital in der Region festhalten wollen.
Diese Auslegeordnung ist unvollständig, weil die in der Praxis wichtigste Vorgehensweise fehlt, nämlich die Auffanggesellschaft. Die Auffanggesellschaft ist nicht die GZO AG, sondern eine neu gegründete oder bestehende AG, welche die Aktiven (also die Immobilien und Einrichtungen) und die Arbeitsverhältnisse übernimmt und der GZO AG dafür einen Kaufpreis bezahlt. Die GZO AG kann danach liquidiert werden.
Die Vorteile eines Kaufs durch eine Auffanggesellschaft sind vielfältig. Die Auffanggesellschaft haftet nicht für etwaige Risiken der GZO AG, hier namentlich die Auseinandersetzung mit Steiner AG. Die Auffanggesellschaft kauft nur diejenigen Vermögenswerte, die für den Spitalbetrieb effektiv notwendig sind. Die Auffanggesellschaft ist nicht mit der potentiell jahrelangen Liquidation der GZO AG befasst.
Konkret könnten die Gemeinden eine neue AG gründen oder sich an der Kapitalerhöhung einer bestehenden AG, zum Beispiel Spital Uster AG, beteiligen. Die GZO AG würde in der Folge verschwinden, aber der Spitalbetrieb in der neuen rechtlichen Hülle weiterlaufen.
Die Sanierung der GZO AG ist nicht alternativlos, wie das Sanierungskonzept suggeriert, und schon gar nicht die angeblich bestmögliche Kompromisslösung, wie sich das Sanierungskonzept selber lobt. Wem das Weiterbestehen der überschuldeten GZO AG mit unklaren Risiken nützen soll, bleibt offen.