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Hinwil
18.12.2024

Schulgemeinde weist Steuerfusserhöhung zurück

Aufgrund der Rückweisung des Voranschlags 2025 unterliegt der Haushalt nun der gesetzlichen Ausgabenkontrolle im Notbudget.
Aufgrund der Rückweisung des Voranschlags 2025 unterliegt der Haushalt nun der gesetzlichen Ausgabenkontrolle im Notbudget. Bild: AdobeStock
An der Schulgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 haben die Stimmberechtigten den Voranschlag 2025 der Schulgemeinde, welcher eine Steuerfusserhöhung von 10% und ein Minus von rund 2.2 Mio Franken vorsah, zurückgewiesen.

Durch die Abweisung des Voranschlages 2025 befindet sich die Schulgemeinde Hinwil bis zum rechtskräftigen Erlass des überarbeiteten Budgets 2025 in einem budgetlosen Zustand, schreibt die Schulpflege Hinwil in ihrer Mitteilung. Für diesen Zeitraum muss sich die Schulgemeinde auf ein sogenanntes «Notbudget» einschränken. Dieses hat die Schulpflege am 13. Dezember 2024 verabschiedet.

Notbudget

Bei der Erstellung des Notbudgets muss die Schulpflege strengen und klar definierten Auflagen folgen. Mit dem Notbudget darf die Schule nur sogenannt «unerlässliche Ausgaben» tätigen. Alle anderen Ausgaben, die ohne Schaden bzw. Mehrkosten für die Schulgemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, müssen verschoben werden, bis ein ordentliches Budget vorliegt.

Unerlässliche Ausgaben

Als unerlässlich gelten Ausgaben für Personalkosten des bestehenden Personals, die Neubesetzung bestehender Stellen, den Ersatz von Kleingeräten bei Totalausfall, minimierten Verbrauch von Büromaterial, Betriebsmittel für Fahrzeuge, Verpflichtungskredite im Baubereich bei drohenden Mehrkosten, vertraglich gebundene Beiträge an Dritte sowie gesetzlich oder rechtlich festgelegte gebundene Ausgaben.

Nicht notwendige Kosten

Als erlässlich gelten alle übrigen Ausgaben. Sie dürfen vorläufig nicht getätigt werden. Nicht prioritär sind neue Stellen oder Stellenaufstockungen, Weiterbildungskosten ohne vertragliche Verpflichtung, turnusgemässe Ersatzbeschaffungen, Neuanschaffungen von Geräten, Fahrzeugen oder Mobiliar, Ausgabenbeschlüsse ausserhalb des Budgets, Verpflichtungskredite ohne drohende Mehrkosten, Beiträge an Dritte ohne Rechtsgrundlage, die Gewährung von Darlehen und der Kauf von Liegenschaften.

Einschränkungen für die Lehrpersonen

Das Notbudget bringt für die Lehrpersonen zahlreiche Einschränkungen mit sich, die die Schulpflege bedauert. Es sind keine Stellenaufstockungen oder neuen Anstellungen möglich, wie etwa zusätzliche DaZ-Lehrpersonen im Kindergarten. Zudem können keine Lohnerhöhungen, Stufenanstiege, Einmalzulagen oder Teuerungszulagen gewährt werden. Übersetzungsleistungen müssen zuvor von der Schulleitung geprüft und genehmigt werden.

 Aus- und Weiterbildungen dürfen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, und nur bereits genehmigte Weiterbildungen aus 2024 sind zulässig. Lehrpersonen dürfen nur das absolut notwendige Schulmaterial anschaffen. Exkursionen und Lager sind nicht möglich, der Unterhalt der Schulanlage wird auf das Notwendigste begrenzt und Neuanschaffungen sind nicht erlaubt. Der Elternmitwirkungsbeitrag kann vorläufig nicht geleistet werden.

Wie die Schulpflege weiter schreibt, ist es nicht zulässig, Ausgaben, die im Budget 2025 eingeplant sind, auf das Jahr 2024 vorzuziehen. Die Schulleitungen und die Schulverwaltungsleitung wurden beauftragt, das Notbudget einzuhalten. Ihre Ausgabenkompetenz wird bis zur Verabschiedung des ordentlichen Budgets aufgehoben. 

Ausserordentliche Budgetgemeindeversammlung

Die ausserordentliche Budgetgemeindeversammlung ist für den 19. März 2025 angesetzt. Die Schulpflege sei sich der spürbaren Einschränkungen bewusst, habe jedoch keinen Spielraum, mehr Ausgaben als genehmigt zu tätigen, ohne gegen geltendes Recht zu verstossen. Sie sei jedoch zuversichtlich, ein Budget vorzulegen, das von den Stimmbürgern genehmigt wird.

Zürioberland24/gg