Der Themenschwerpunkt an der Klausur vom 1. Oktober erfolgte auch im Zusammenhang mit der Absage der GWR-Abstimmung vom Juni 2024: Sie hat den Gemeinderat veranlasst, die Vorhaben der Rechtsformänderung bei den Gemeindewerken und dem Zentrum Breitenhof nochmals ergebnisoffen zu prüfen.
Eine Weiterführung der Betriebe der Gemeindewerke und des Zentrums Breitenhof wie bisher ist nach der Überzeugung des Gemeinderats nicht zielführend, da sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren stark verändert haben. Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit für die Betriebe Kooperationen einzugehen.
Bei der Weiterentwicklung der Gemeindewerke und der Verselbstständigung des Zentrums Breitenhof handelt es sich um zwei separate Geschäfte, die auch unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern.
Zentrum Breitenhof bleibt auch als AG im Besitz der Gemeinde
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Verselbstständigung des Zentrums Breitenhof als gemeinnützige Aktiengesellschaft weiterzuverfolgen. Die Verselbständigung des Zentrums Breitenhof stärkt dessen Flexibilität und ermöglicht es ihm, sich für die Herausforderungen der Zukunft optimal aufzustellen und mit Veränderungen, die im Alters- und Gesundheitsbereich erwartet werden, besser umgehen zu können.
Zentral für den Gemeinderat ist, dass der Breitenhof auch als gemeinnützige AG im Besitz der Gemeinde Rüti bleibt. Die Erfahrungen und Lehren aus dem Prozess im Vorfeld der abgesagten GWR-Abstimmung sollen in die Verselbständigung des Zentrums Breitenhof mit einfliessen.
Es ist geplant, die Urnenabstimmung über die Verselbständigung des Zentrums Breitenhof am 28. September 2025 durchzuführen. Die Ausgliederung wäre bei einer Zustimmung dann per 1.1.2026 möglich, so die Gemeinde.