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Grüningen
25.10.2024
15.10.2024 13:57 Uhr

Privater Gestaltungsplan VZO – Erweiterung

Symbolbild.
Symbolbild. Bild: VZO
Der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 wird der Antrag gestellt, die Revision des Privaten Gestaltungsplans VZO zu genehmigen.

Mit der schrittweisen Ablösung der Diesel- durch Elektrobusse wollen die VZO noch klimafreundlicher werden. In Abstimmung mit der Dekarbonisierungsstrategie des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) haben die VZO die politische Vorgabe, ihren Busbetrieb bis ins Jahr 2040 CO2-frei zu betreiben. In den kommenden Jahren wollen die VZO die Dieselbusse nach Erreichen der vorgesehenen Einsatzdauer durch Elektrobusse ersetzen. Um zukünftig eine grössere Anzahl Busse laden zu können, sind umfassende Elektroinstallationen und leistungsstärkere Stromzuleitungen im Depot der VZO notwendig.

Der geltende Private Gestaltungsplan lässt praktisch keinen baulichen Erweiterungsspielraum auf dem Areal der VZO zu.

Ferner ist in der neuen rechtsgültigen BZO eine Grünflächenziffer (GFZ) von 40% auch für die Zone W3/65, in welcher sich das VZO- Areal befindet, festgelegt. Diese Grünflächenziffer ist auf dem Areal nicht realisierbar, weshalb mit dem Gestaltungsplan die Grünflächenziffer auf dem Areal ausser Kraft gesetzt werden soll. Gleichzeitig werden aber mit dem Gestaltungsplan zusätzliche siedlungsökologische Massnahmen wie die Begrünung der Flachdächer und der Erhalt der bestehenden Grünflächen, Hecken und Bäume festgelegt. Zudem ist die Erweiterung der Grünflächen und die Pflanzung zusätzlicher Bäume zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Zur Realisierung der vorgesehenen baulichen Massnahmen ist eine Revision respektive Neufestsetzung des Privaten Gestaltungsplans erforderlich.

Mit der Revision des Privaten Gestaltungsplans werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Ertüchtigung des Busdepots im Zuge der geplanten Umstellung auf Elektrobusse (Ladeinfrastruktur) und für die Erweiterung der Büroräumlichkeiten
  • Sicherstellung einer guten städtebaulichen Einordnung unter Rücksichtnahme auf das ehemalige Stationsgebäude (Inventarobjekt)
  • Sicherstellung einer angemessenen Begrünung auf dem Areal unter Berücksichtigung der lokalklimatischen Situation
Yvonne Cassol