Der Beschuldigte ist erneut ohne Angabe von Gründen ferngeblieben, wie die Einzelrichterin am Freitag erläuterte. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, könne das Gericht ein Urteil beraten. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil soll um 12 Uhr verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken für den 48-Jährigen. Er habe den Tieren auf seinem Hof durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern.