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Rüti ZH
27.07.2024

Ersatzwahl eines RGPK-Mitglieds

Das Gemeindehaus in Rüti.
Das Gemeindehaus in Rüti. Bild: Gemeinde Rüti ZH
Für ein verstorbenes Mitglied aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) muss eine Nachfolge für den Rest der laufenden Amtsdauer gewählt werden.

Für ein aus der RGPK verstorbenes Mitglied sucht die Gemeinde eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2026.

Wahlvorschläge können bis am Sonntag, 1. September 2024 an den Gemeinderat Rüti eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Rüti hat.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

weitere Infos und Formulare

Zürioberland24/mb