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Schweiz
16.07.2024

Comparis registriert sich als Versicherungsvermittler

Comparis akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. (Symbolbild)
Comparis akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. (Symbolbild) Bild: www.bvger.ch
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2024 entschieden, dass sich der Onlinevergleichsdienst comparis.ch AG als Versicherungsvermittler bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) registrieren lassen muss. Comparis akzeptiert das Urteil und unterstellt sich der Aufsicht.

Comparis bietet seit 1996 Versicherungsvergleiche an und zählt mit über 80 Millionen Besuchen im Jahr zu den meistgenutzten Schweizer Websites. Über Jahre war unbestritten, dass diese Vergleiche nicht reguliert werden müssen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) sieht das anders und argumentiert, dass aufgrund der Möglichkeit, den Versicherern über die Website Offertanfragen zukommen zu lassen, der gesamte Vergleich als Versicherungsvermittlung einzustufen sei, wie Comparis schreibt. Comparis hat die Verfügung der Finma im September 2023 angefochten. Am 5. Juli 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht nun in seinem Urteil der Finma Recht gegeben und entschieden, dass comparis.ch AG ein Versicherungsvermittler sei.

Wichtiges Urteil hinsichtlich Wettbewerb von Schweizer KMUs mit US-Techgiganten

Comparis wird sich der Finma nun unterstellen, obwohl die Aufsichtsbehörde selbst 2010 explizit verneint hatte, dass Vergleiche, wie sie Comparis anbietet, eine Versicherungsvermittlung nach Artikel 40 des Versicherungsaufsichtsgesetzes seien.

«Für Comparis war die Frage, ob Information über Versicherer und Versicherungsprodukte bereits Teil der Versicherungsvermittlung ist, deshalb wichtig, weil der Onlinevergleichsdienst mit grossen Konkurrenten wie Google & Co im Wettbewerb steht», sagt Comparis-Gründer und Verwaltungsratspräsident Richard Eisler. Schliesslich stelle Comparis für Versicherungen genau gleich wie die Tech-Unternehmen einen möglichen Kanal für die Akquise neuer Kunden dar.

«Die US-Giganten wie Google & Co sind nicht durch die Finma reguliert. Sie können dadurch auch künftig rasch auf Kundenbedürfnisse reagieren, während Schweizer KMUs wie Comparis durch die Regulierungsbürokratie benachteiligt werden könnten», befürchtet er.

Doppelspurigkeit durch zusätzliche Finma-Registrierung

Eisler nennt als Beispiel die jetzt entstehende Doppelspurigkeit durch die zusätzlich nötige Finma-Registrierung von comparis.ch AG. So habe die Comparis-Gruppe bereits sämtliche Versicherungsgeschäfte über ihren bei der Finma registrierten Brokerage-Partner Optimatis abgewickelt. «Wenn es um die Regulierung der Versicherungsvermittlung geht, so hat die Finma dadurch bereits die vollständige Kontrolle gehabt», sagt Eisler.

«Wir hoffen nun, dass sich die Finma künftig nicht weiter wettbewerbshemmend einbringt und sich dadurch kein Nachteil für die Konsumentinnen und Konsumenten ergibt. Comparis wird sich auch in Zukunft für unabhängige und neutrale Versicherungsvergleiche einsetzen.»

Zürioberland24/mb