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12.07.2024
12.07.2024 15:14 Uhr

GZO: Aktionärsgemeinden fordern tragfähiges Konzept

Bild: GZO Spital Wetzikon
Die Aktionärsgemeinden des GZO fordern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept, bevor sie über eine Kapitalerhöhung nachdenken. Zudem wird eine Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat angestrebt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der Nachlass-Stundung. Wie die Verantwortlichen der GZO AG gegenüber den Aktionärsgemeinden versichern, laufe der Spitalbetrieb trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut. Eine umfassende Notfall- und Gesundheitsversorgung bleibe weiterhin gewährleistet.

Finanzielle Unterstützung unausweichlich?

In der gemeinsamen Medienmitteilung vom 12. Juli 2024 teilen die Aktionärsgemeinden mit, was sie von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG erwarten und unter welchen Umständen sie bereit wären, das Spital finanziell zu unterstützen: «Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG stehen in der Pflicht, tragfähige Lösungen für eine Sanierung auszuarbeiten.»

Man gehe nach heutigem Wissenstand davon aus, dass ein Beitrag von ihrer Seite zur finanziellen Sanierung erwartet werde. Man sei grundsätzlich bereit, diesen Weg zu prüfen. Man habe dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der GZO AG jedoch dargelegt, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung erfüllt sein respektive vorliegen müssen. «Zentrales Element dabei ist das Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts für das Spital Wetzikon der Zukunft.»

Die Spitalverantwortlichen seien derzeit dabei, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Aufgrund der komplexen Situation (laufender Spitalbetrieb, Neubau etc.) werde der entsprechende Weg aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat angestrebt

Die GZO AG hatte gegen den Regierungsratsbeschluss, wonach das Spital Wetzikon keine finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten soll, umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

«Nach einer vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung sind der GZO-Verwaltungsrat und die mandatierten Fachexperten der Aktionärsgemeinden übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben», so die Mitteilung weiter. Die Aktionärsgemeinden hätten der Gesundheitsdirektion darum schriftlich mitgeteilt, dass sie das Gesuch um Sistierung im Sinne der Sache unterstützen.

Zürioberland24/bt